Kalt, feucht, Nieselregen – die aktuelle Wetterlage ist prädestiniert, um Erkältungskrankheiten Vorschub zu leisten. Und so trudeln sie frühmorgens telefonisch, per Fax oder als Messenger im Malerbüro ein. Die Rede ist von Krankmeldungen. Dem Betrieb fehlt dann nicht nur die Arbeitsleistung. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat er zudem bis zu sechs Wochen dem Mitarbeiter seinen Lohn zu zahlen. Diese Pflicht zur Lohnzahlung ohne Gegenleistung stellt für viele Kleinbetriebe eine nicht unerhebliche, finanzielle Belastung dar.
U1 schützt vor finanzieller Überlastung
Um diese finanzielle Belastung für Kleinbetriebe etwas abzumildern, gibt es in Deutschland eine gesetzliche „Lohnfortzahlungsversicherung“. Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen einen finanziellen Pflichtbeitrag, die Umlage U1, im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung an die Krankenkassen der Mitarbeiter zahlen. Diese Krankheitsumlage ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt. Wird der Mitarbeiter krank, erstattet die Krankenkasse auf Antrag aus der Umlage zwischen 40% und 80% des aufgewendeten Lohns. Die jeweiligen Erstattungs- und Beitragssätze werden von jeder Kasse selbsttätig festgelegt. So erheben Krankenkassen für gleiche Erstattungssätze teilweise unterschiedlich hohe Beiträge. Zu Beginn eines Jahres besteht die Möglichkeit für Arbeitgeber den Erstattungssatz bei den Kassen jeweils neu zu wählen. Wer davon Gebrauch machen will, sollte sich sputen.
Fehlzeitenübersicht auf Knopfdruck
Wird ein Mitarbeiter krank, erfolgt die Erstattung durch die Krankenkasse nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss die Erstattungszahlung für jeden kranken Mitarbeiter beantragen. Dies erledigt in der Regel das Lohnbüro. Dieses muss daher die krankheitsbedingten Mitarbeiterfehlzeiten kennen, um eine Erstattung bei der zuständigen Kasse beantragen zu können. In der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM können solche Fehlzeitenübersichten ganz einfach über die Projekteinsatzplanung oder die Projektüberwachung generiert werden. Krankheitszeiten von Bürokräften können dort ebenfalls erfasst und bei Bedarf ausgegeben werden. So ist sofort ersichtlich, welcher Mitarbeiter welche Fehlzeiten hatte und es wird garantiert kein Antrag mehr vergessen.
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