Advent, Advent, ein Lichtlein brennt… Es ist schon wieder soweit. Am Sonntag, dem 29. November ist der erste Advent. In diesem Jahr beginnt die Vorweihnachtszeit also bereits vor dem 1. Dezember. Für Unternehmen ist die Zeit um den ersten Advent der alljährliche Startschuss für die Weihnachtspost. Dann wird es aber auch höchste Zeit, denn Weihnachtspost bedarf etwas Vorbereitungszeit.
Während sich in den letzten Jahren immer mehr Unternehmen fragten, ob der traditionelle Weihnachtsgruß denn wirklich noch en vogue ist, ist die Frage in diesem Jahr ganz einfach zu beantworten. Ein Weihnachtsgruß ist in Zeiten von Corona mehr denn je gefragt. Durch die angeordneten Kontaktbeschränkungen ist ein geselliges Zusammensein mit Freunden und Familie in der Vorweihnachtszeit nur eingeschränkt bis gar nicht möglich. Weihnachtsmärkte finden nicht statt. Sogar die Kirche macht sich rar und lässt kreative Ideen vermissen. Adventsstimmung kommt nicht recht auf. Daher wird die Freude über postalische Weihnachtsgrüße in diesem Jahr umso größer sein.
Wie schreibt man Weihnachtsgrüße?
Die erste Frage, die es zu klären gilt, lautet: Karte oder Brief? Die Antwort ist einfach: Das ist Geschmacksache und hängt auch davon ab, wie viel Text übermittelt werden soll. Auf einer Karte haben nur ein paar Zeilen Platz, bei einem Brief darf es auch etwas länger sein. Das gilt es zu bedenken, bevor in Karten oder ein weihnachtliches Schmuckpapier investiert wird.
Weihnachtspost ist ein Zeichen der Wertschätzung. Daher sollte der Gruß an Kunden immer positiv formuliert und mit einem Dank verbunden werden. Auf einer Weihnachtskarte könnte der Text beispielsweise wie folgt lauten: Mit diesem Weihnachtsgruß möchten wir uns bei Ihnen recht herzlich für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken. Für das Jahr 2021 wünschen wir Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit. Bei einem Brief kann ein netter Spruch oder ein Zitat ein schöner Einstieg sein, um zu dem sich anschließenden Text überzuleiten. Aber auch ein längeres Gedicht, das dem Versender besonders gut gefällt, kann dort seinen Platz finden. Wer seinen Kunden einen Brief schreiben möchte, sollte darauf achten, personalisierte Grüße zu versenden. Der Empfänger sollte in der Anrede namentlich genannt werden, also zum Beispiel „Sehr geehrter Herr Maier“.
Für Anwender der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM ist das Schreiben von Weihnachtsbriefen im Übrigen kein Hexenwerk. Dafür sorgt das in der Softwarelösung eingebettete CRM-System. Im Office-Center der Maler-Software einfach eine Mustervorlage hinterlegen, über das Mailingcenter die Kunden, die Weihnachtspost erhalten sollen, selektieren und das Schreiben inklusive persönlicher Anrede auf dem Schmuckpapier ausgeben. Wer Briefumschläge ohne Sichtfenster oder Weihnachtskarten versenden möchte, kann über das Mailingcenter die Kundenadressen auch auf Etiketten ausgeben. Drucken, aufkleben – das war’s.
Wer keine Zeit hat, sich einen eigenen Text zu überlegen, kann als Anwender der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM und als Servicekunde eine Mustervorlage für einen Weihnachtsbrief sowie einen Weihnachtspost-Leitfaden bei C.A.T.S.-Soft anfordern.
Wann versendet man Weihnachtsgrüße?
Die Weihnachtspost sollte rechtzeitig vor dem Fest den Kunden erreichen. Nichts ist peinlicher als erst nach Weihnachten zugestellte Weihnachtspost. Als Richtschnur gilt, dass spätestens fünf Werktage vor Weihnachten die Karten oder Briefe den Weg in den Briefkasten finden sollten. In diesem Jahr sollte die Weihnachtspost also spätestens in der Woche vor Weihnachten beim Postamt eingeliefert werden. Das gilt natürlich nur für Karten und Briefe, die im Inland zugestellt werden. Auslandspost hat längere Laufzeiten.
Datenschutz bei Weihnachtspost?
In der guten, alten Zeit freute sich jeder Empfänger über Weihnachtspost. Heutzutage hat der Gesetzgeber das freie Versenden eingeschränkt. Weihnachtspost, auch wenn sie von Herzen kommt und nur als nette, traditionelle Geste gelten soll, wird rechtlich als „Werbung“ eingestuft. Auch wenn sie kein Produkt oder Dienstleistung direkt bewirbt, wird sie als Aufmerksamkeits- bzw. Imagewerbung klassifiziert. An Bestandskunden darf Werbung grundsätzlich versendet werden, wenn der Kunde nicht widersprochen hat. Wer also der Zusendung von Werbung widersprochen hat, der darf auch keine Weihnachtspost erhalten.
Anwender der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM haben’s leicht. Ob der Kunde Direktwerbung erhalten darf oder nicht, kann in der Kundenakte der Maler-Software gekennzeichnet werden. Bei der Adressenselektion im Mailingcenter wird dieses Kennzeichen automatisch berücksichtigt und der Kunde wird vom Versand der Weihnachtspost und sonstiger Werbung ausgeschlossen.
Der Weihnachts-Tipp 2020: Ich denk an Dich
Last but not least noch ein kleiner Tipp zum Schluss. In Zeiten von Corona freuen sich vor allem ältere Menschen, die aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr so oft wie in normalen Zeiten, besucht werden, über eine kleine Aufmerksamkeit. „Ich denk an Dich“ – dieses Motto sollte in diesem Jahr von jedermann, auch von Malerbetrieben praktiziert werden. Mit ein paar Blumen, ein paar Weihnachtsplätzchen oder einem Weihnachtsstollen in der Hand, einfach bei den älteren Kunden klingeln und an der Haustür das kleine Präsent ablegen oder überreichen. Auf diese Weise lassen sich auch ältere Mitmenschen in der Nachbarschaft erfreuen und man wird schnell zu einem kleinen Licht in einer düsteren, traurigen Zeit.
Ich denk an Dich – das ist Weihnachten.