Der Streit um die europaweite Einstufung von Titandioxid geht in die nächste Runde. Im Februar 2020 wurde Titandioxid in Pulverform als Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen durch Einatmen“ eingestuft. Daraus folgt eine Produktkennzeichnung mit Gefahren- bzw. Warnhinweisen. Diese wird zum 1. Oktober 2021 verpflichtend. Eine dreijährige Diskussion auf europäischer Ebene fand damit vorerst sein Ende. Doch jetzt findet der Streit eine juristische Fortsetzung.
Auf Seiten der Farbenindustrie klagen das Pulverlackunternehmen CWS-Powder Coatings GmbH sowie die Baufarbenhersteller DAW SE und Brillux GmbH & Co. KG gegen die Europäische Kommission. Dies gab der [Weiterlesen…]