Der Streit um die europaweite Einstufung von Titandioxid geht in die nächste Runde. Im Februar 2020 wurde Titandioxid in Pulverform als Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen durch Einatmen“ eingestuft. Daraus folgt eine Produktkennzeichnung mit Gefahren- bzw. Warnhinweisen. Diese wird zum 1. Oktober 2021 verpflichtend. Eine dreijährige Diskussion auf europäischer Ebene fand damit vorerst sein Ende. Doch jetzt findet der Streit eine juristische Fortsetzung.
Auf Seiten der Farbenindustrie klagen das Pulverlackunternehmen CWS-Powder Coatings GmbH sowie die Baufarbenhersteller DAW SE und Brillux GmbH & Co. KG gegen die Europäische Kommission. Dies gab der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) bekannt. Zusammenfassungen der Klagegründe wurden am 06. Juli 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Firmen machen eine Verletzung ihrer Rechte und verschiedene Verfahrensfehler geltend. Insbesondere
- beruhe die Einstufung auf einer nicht ausreichenden wissenschaftlichen Grundlage, indem umstrittene und veraltete Studien selektiv genutzt wurden.
- verletze die Einstufung Mitwirkungsrechte und weise eine Vielzahl prozessualer Ermessens- und Verfahrensfehler auf.
- sei schließlich die Einstufung unverhältnismäßig, da der Schutz vor Staub effektiv und systematisch über die gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards gewährleistet sei.
„Wir begrüßen die Entscheidung der Unternehmen, die Vorgänge rund um das Weißpigment auch juristisch überprüfen zu lassen“, kommentiert VdL-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kanert die Klage und fährt fort: „Wir als Verband vertreten konsequent die Meinung, dass Titandioxid und dessen Verarbeitung in Farben und Lacken sicher ist und unterstützen unsere Mitglieder nach Kräften.“
Eine Entscheidung des Gerichts wird nicht vor Oktober 2021 erwartet.
Weitere Infos unter www.forum-titandioxid.de