Für eine fristlose Kündigung sieht der Gesetzgeber hohe Hürden vor. So muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, der jedwede Weiterarbeit im Unternehmen von jetzt auf gleich unzumutbar macht. Konkret regelt dies §626 BGB.
Einen ausreichenden Grund sah das Arbeitsgericht Siegburg in dem folgenden Fall gegeben: Eine Arbeitnehmerin hatte vorsätzlich den Nachweis über die Arbeitszeit gefälscht. Sie war als Pflegefachkraft beschäftigt und hatte Patienten ambulant zu versorgen. Statt einer Patientin die Nachttablette persönlich zu geben, telefonierte sie lediglich mit ihr. Den Leistungsnachweis für den nächtlichen Besuch zeichnete die Arbeitnehmerin jedoch trotzdem ab und [Weiterlesen…]