Es war mehr als eine sportliche Herausforderung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte zum 1. Oktober – zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro – die elektronische Arbeitszeiterfassung in all jenen Unternehmen zur Pflicht erheben, die bereits jetzt die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren müssen. Dazu gehören auch das [Weiterlesen…]
Bauwirtschaft geschockt: Elektronische Zeiterfassung soll Pflicht werden
Geht es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten auf der Baustelle bereits in wenigen Monaten, zum 1. Oktober 2022, Pflicht. Hierbei handelt es sich aber um keine verlautbarte Absichtserklärung des Ministers wie im Politgeschäft oft üblich. Die Verpflichtung der Betriebe zur digitalen Zeiterfassung hat bereits Eingang in einen Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums gefunden. Dieser Vorstoß überraschte und traf die Bauwirtschaft völlig unerwartet. Was war passiert? [Weiterlesen…]
Urteil: Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Arbeitszeitnachweis
Für eine fristlose Kündigung sieht der Gesetzgeber hohe Hürden vor. So muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, der jedwede Weiterarbeit im Unternehmen von jetzt auf gleich unzumutbar macht. Konkret regelt dies §626 BGB.
Einen ausreichenden Grund sah das Arbeitsgericht Siegburg in dem folgenden Fall gegeben: Eine Arbeitnehmerin hatte vorsätzlich den Nachweis über die Arbeitszeit gefälscht. Sie war als Pflegefachkraft beschäftigt und hatte Patienten ambulant zu versorgen. Statt einer Patientin die Nachttablette persönlich zu geben, telefonierte sie lediglich mit ihr. Den Leistungsnachweis für den nächtlichen Besuch zeichnete die Arbeitnehmerin jedoch trotzdem ab und [Weiterlesen…]
Digitale Zeiterfassung ist mehr als ein Stundenzettel
Viele Handwerker nutzen digitale Arbeitsmittel wie analoge. Sie wünschen eine 1-zu-1-Umsetzung ihrer bisherigen Arbeitsweise. Da wird die Fakturierungssoftware auf dem Büro-PC wie eine Schreibmaschine genutzt. Der Laserdistanzmesser ersetzt den Zollstock und aus papiergebundenen Stundenzetteln werden digitale. Doch das alles hat nichts mit Digitalisierung und Handwerk 4.0 zu tun. Es greift viel zu kurz. Handwerk 4.0 ist mehr als der Austausch eines analogen Arbeitsmittels durch ein digitales. Wer als Handwerksbetrieb in Zukunft weiter in der Profiklasse mitspielen will, der muss umdenken. Denn eine erfolgreiche Unternehmensführung im Malerbetrieb hängt in Zukunft vom Digitalisierungsgrad des Betriebs ab.
Verschenktes Potenzial
Dies lässt sich am Beispiel der digitalen Zeiterfassung gut demonstrieren. Mit einem klassischen Stundenzettel werden nur die Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfasst, sodass festgeschrieben ist wie lange ein Mitarbeiter täglich gearbeitet hat. Wer diese Arbeitsweise 1 zu 1 digitalisiert, lässt seine Mitarbeiter täglich in eine App die Zeiten für „Kommen-Gehen-Pause“ erfassen. Damit ist zwar der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht genüge getan, aber wichtige Informationen für eine erfolgreiche Unternehmensführung liefern diese Daten leider [Weiterlesen…]
Urteil: Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug
Stechuhr, elektronische Zeiterfassung oder Stundenzettel – die Möglichkeiten zur Zeiterfassung sind vielfältig. Arbeitnehmer, die über ihre Arbeitszeit zu täuschen versuchen, begehen keine harmlose Schummelei oder Trickserei. Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern rechtfertigt unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung.
Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts war die fristlose Kündigung eines 46-jährigen Mitarbeiters einer Großmetzgerei, der es mit der [Weiterlesen…]
Aktuelles EuGH-Urteil gibt die Richtung in der Zeiterfassung vor
Die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gehört in Malerbetrieben zum Alltag. Da es sich bei Malerarbeiten um klassische Lohnarbeiten handelt, sind die Arbeitsstunden die Basis der monatlichen Lohnabrechnung. Daher haben Arbeitgeber und Mitarbeiter ein Interesse an der korrekten Erfassung. Es bestehen zudem aber auch gesetzliche Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Branchenmindestlöhne eingehalten werden. Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sind Betriebe mit Mindestlohn-Tarifverträgen verpflichtet, einen speziellen Nachweis über die Arbeitszeit zu führen. Demnach sind Beginn, Pause und Ende der Arbeitszeit aufzuzeichnen. Lediglich die Anzahl der Arbeitsstunden zu notieren ist also keineswegs [Weiterlesen…]