Es war mehr als eine sportliche Herausforderung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte zum 1. Oktober – zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro – die elektronische Arbeitszeiterfassung in all jenen Unternehmen zur Pflicht erheben, die bereits jetzt die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren müssen. Dazu gehören auch das Bau- und Ausbaugewerbe.
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Dieser ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium war aber ganz offensichtlich nicht kabinettsfähig. Denn in dem Gesetzesentwurf, der heute dem Bundeskabinett vorgelegt und von diesem beschlossen wurde, sind all jene Ausführungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung nicht mehr zu finden. So heimlich still und leise wie sie von Heil in den Referentenentwurf eingebracht wurden, verschwanden die entsprechenden Passagen auch wieder.
Doch einem Sinneswandel von Heil ist dieses Vorgehen nicht geschuldet, sondern, wie die Süddeutsche Zeitung online berichtet, auf eine Intervention der FDP zurückzuführen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die FDP von dem Vorstoß Heils ebenfalls überrascht wurde, da diese Maßnahme in den Koalitionsverhandlungen nicht vereinbart worden war. Der Einspruch der FDP hat damit das Thema zumindest vorerst auf Eis gelegt.
Vom Tisch dürfte es damit aber noch nicht sein, denn auf den Onlineseiten des Bundesarbeitsministeriums ist zu lesen, dass in der Kabinettssitzung verabredet worden sei, dass das Bundesarbeitsministerium sowie das Bundesfinanzministerium nun gemeinsam prüfen werden, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns verbessert werden könne. Im Klartext: Das SPD-geführte Arbeitsministerium und das FDP-geführte Finanzministerium werden sich wohl diesem Thema nochmals ausführlich widmen. Was hier am Ende rauskommen wird, wird sich zeigen.
Bauhandwerksbetriebe sollten also vorgewarnt sein. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es bedeutet aber für die Betriebe, dass sie jetzt zu keinem Schnellschuss bei der Umstellung auf elektronische Zeiterfassung gezwungen sind. Den Zeitgewinn sollten sie nutzen, um den Betrieb umfassend zu digitalisieren und sich zukunftsfähig aufzustellen. Die digitale Zeiterfassung ist dabei nur ein Baustein einer umfassenden, betrieblichen Digitalisierungsstrategie.