Stechuhr, elektronische Zeiterfassung oder Stundenzettel – die Möglichkeiten zur Zeiterfassung sind vielfältig. Arbeitnehmer, die über ihre Arbeitszeit zu täuschen versuchen, begehen keine harmlose Schummelei oder Trickserei. Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern rechtfertigt unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung.
Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts war die fristlose Kündigung eines 46-jährigen Mitarbeiters einer Großmetzgerei, der es mit der [Weiterlesen…]