In Malerbetrieben ist die Winterzeit allgemein die auftragsärmere Zeit. Die Außenbaustellen werden weniger, über Weihnachten und Neujahr wird der Betrieb geschlossen und im neuen Jahr haben viele Kunden mehr den Skiurlaub im Kopf als die Renovierung der eigenen vier Wände. Wenn es dann im Februar kalt wird, sorgen zudem Dauerfrost oder Schnee für so machen unfreiwilligen Baustellenstopp. Das Weniger an Arbeit wird so im Betrieb schnell zum Problem, denn wer weniger Arbeit hat, der braucht auch weniger Mitarbeiter.
Schlechtwetterkündigung verschreckt den Mitarbeiter
Spielt das Wetter in der kalten Jahreszeit nicht mit, sieht der Rahmentarifvertrag (RTV) die sog. Schlechtwetterkündigung vor. In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März haben Malerbetriebe die Möglichkeit, gewerbliche Arbeitnehmer bei schlechter Witterung mit eintägiger Kündigungsfrist mit Wiedereinstellungsgarantie zu kündigen. Voraussetzung ist allerdings die Undurchführbarkeit der Arbeitsausführung wegen schlechter Witterung auf einer konkreten Baustelle. Allgemein schlechtes Wetter oder winterüblicher Auftragsmangel reichen nicht aus.
Was früher im Baugewerbe allgemein üblich war und von den Mitarbeitern akzeptiert wurde, wird heute nicht mehr so locker hingenommen. Schließlich wird ein Mitarbeiter wegen schlechter Witterung und fehlender anderer Aufträge in die kurzfristige Arbeitslosigkeit geschickt. Das sorgt oft für Frust. Irgendwie ist das ja auch verständlich, denn zu den Leuten am Bau, die im Winter zuhause sitzen, wollen in unserer modernen Welt immer weniger Menschen gehören. Das hat etwas mit Sicherheit zu tun, aber auch mit dem Bild, das der einzelne Mensch von sich vermitteln möchte: Im Winter zuhause sitzen, das hat in der Wahrnehmung vieler den Beigeschmack des Tagelöhners. Und dazu möchte man nicht gehören.
Deshalb kommt es immer häufiger vor, dass der Chef dann nach einigen Wochen anruft, weil er seinen Mitarbeiter nun wieder gebrauchen kann, dann aber eine Absage bekommt. „Nein Chef, ich möchte nicht mehr bei Dir arbeiten, ich habe in einen Betrieb gewechselt, der seine Leute im Winter durchbeschäftigt“, so oder so ähnlich hört sich das dann an. Und soeben hat man einen Mitarbeiter verloren. Einen, den man im Sommer gut gebrauchen könnte. Die Winterkündigung ist in der aktuellen Marktlage, in der viele Betriebe händeringend Mitarbeiter suchen, keine gute Methode, um Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden.
Flexible Arbeitszeit als Chance
Aber wie machen es die Betriebe, die ihre Mitarbeiter durchbeschäftigen? Die haben offenbar mehr Aufträge im Winter und setzen ihre Mitarbeiter flexibler ein. Der Geselle, der im Sommer die Außenarbeiten macht, ist im Winter bei den Innenbaustellen beschäftigt. Das ist nur eine Frage der Organisation und natürlich muss man im Sommer und Herbst etwas dafür tun, dass die Arbeit im Winter nicht ausgeht. Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit mit den Mitarbeitern eine Jahresarbeitszeit zu vereinbaren. Da wird einfach ein Arbeitszeitkonto geführt, im Sommer wird Mehrarbeit angespart und im Winter die Minderzeit über das Arbeitszeitkonto ausgeglichen. Alles eine Frage der Organisation.
Digitale Organisationsmittel helfen
Für viele Betriebe bedeutet dies ein Umdenken. Etwas anders machen als bisher. Die eigene Organisation ändern. Mit diesen Vorstellungen verbinden viele Betriebsinhaber gleich Mehraufwand. Doch genau das ist falsch. Digitale Organisationsmittel verschaffen dem Chef einen besseren Überblick und helfen Zeit sparen. Um nicht von einem Auftragsengpass überrascht zu werden, können betriebswirtschaftliche Softwarelösungen wie die Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM die entscheidenden und frühzeitigen Hinweise liefern. Und das Führen von Arbeitszeitkonten ist heutzutage auch keine Hexerei mehr. Mit der Zeiterfassungslösung CATSbauzeit erfolgt dies praktisch als „Abfallprodukt“ der täglichen Arbeitszeitenerfassung auf der Baustelle.
So arbeitet der digitale Malerbetrieb von heute.