Die Kanzlerin wollte das Mindestlohngesetz einer Bürokratie-Prüfung unterziehen. Dieses Versprechen gab der Wirtschaft und vor allem auch kleinen Handwerksbetrieben Ende Januar die Hoffnung alsbald von den neuen Dokumentationspflichten spürbar entlastet zu werden.
Jetzt war es soweit. Alle Hoffnung ruhte auf dem Koalitionstreffen am gestrigen Abend. Doch es kam zu keinem Durchbruch. Es scheint eher als wäre der gestrige Abend als Punktsieg für Andrea Nahles zu werten. Denn es bleibt vorerst alles so wie es ist und so wird sich auch an den Dokumentationspflichten vorerst nichts ändern. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bekräftigte heute vormittag im ZDF Morgenmagazin nochmals ausdrücklich, daß sie die Dokumentationspflichten für angemessen und notwendig halte. Sie hätten sich absolut bewährt.
Mit Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 müssen Maler- und Stuckateurbetriebe nicht nur wie bisher für ihre gewerblichen Arbeitnehmer Stundenzettel schreiben, sondern auch für Minijobber (450-Euro-Kräfte) und Bürokräfte mit einem Brutto-Monatsverdienst von bis zu 2.958 Euro Arbeitszeiten erfassen. Daran wird sich offensichtlich so schnell auch nichts ändern.
Mehr zum Mindestlohn auf Malerblog.net:
Der gesetzliche Mindestlohn: 13 Fragen und Antworten, die Maler und Stuckateure wissen sollten!
Mindestlohngesetz auf dem Prüfstand! Bürokratie-Korrektur in Aussicht.
Stundenaufzeichnung für Bürokräfte bestätigt – Ramsauer sieht Rollkommandos des Zolls in Betrieben
Aufgepaßt: Maler- und Stuckateurbetriebe in der Mindestlohn-Falle!