Als eine Art „europäisches Pilotprojekt“ könnte das italienische Vorhaben bezeichnet werden, das ab 1. Januar 2019 die Unternehmen in Italien verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen und über eine zentrale Plattform an den jeweiligen Rechnungsempfänger zu senden. Dies ermöglicht dem italienischen Fiskus den Unternehmen fortwährend – in Echtzeit – auf die Finger zu schauen. Ein- und Ausgangsrechnungen werden transparent. Auf diese Weise will Italien dem Steuerbetrug und der Steuerhinterziehung den Kampf ansagen, die Digitalisierung vorantreiben sowie die Steuererhebung vereinfachen. Sollte sich dieser Weg für den italienischen Fiskus als erfolgreich erweisen, dürfte die verpflichtende Einführung der E-Rechnung in Deutschland und anderen europäischen Ländern sicher nicht lange auf sich warten lassen. Daher werden in Zukunft alle Blicke gespannt in Richtung Italien gerichtet sein. Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 16. April 2018 Italien zu dieser Sondermaßnahme eine Ausnahmegenehmigung von der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie erteilt, so dass einer Umsetzung nun nichts mehr im Wege steht.
Stichtag: 1. Januar 2019
Ab 1. Januar 2019 dürfen Unternehmen in Italien alle Rechnungen, auch solche an Privatpersonen, nur noch elektronisch ausstellen und über das von der italienischen Steuerverwaltung betriebene System Sistema di Interscambio (SdI) an den Rechnungsempfänger weiterleiten. Alle Rechnungen müssen einem von der italienischen Steuerbehörde vorgeschriebenen XML-Format entsprechen (sog. FatturaPA) und mit einer elektronischen Signatur versehen sein bevor sie über das Austauschsystem SdI versendet werden. Ab 1. Juli 2018 gilt diese Pflicht bereits für Subunternehmer im Bauwesen, die gegenüber Auftragnehmern der öffentlichen Hand abrechnen, sowie bei der Lieferung von Mineralölprodukten.
Online-Anwendung der Handelskammern
Um dieses Vorgehen für kleinere Unternehmen händelbar und möglichst kostenneutral zu gestalten, haben Handelskammern kleinen und mittleren Betrieben bereits eine kostenlose Online-Anwendung für die elektronische Rechnungsstellung zugänglich gemacht. Über diese können Rechnungen elektronisch erstellt und an die zentrale Plattform SdL übermittelt werden. Zugleich ermöglicht diese Online-Anwendung die gesetzeskonforme Archivierung der elektronischen Rechnungen. Neben dem Zugang zu dieser Online-Plattform sind bei der Handelskammer auch die für die digitale Unterschrift erforderlichen Unterschriftsgeräte erhältlich.
Maler-Software erstellt geforderte XML-Rechnungen
In Italien ansässige Malerbetriebe, die die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM von C.A.T.S.-Soft einsetzen, können aufatmen. Sie müssen ihre Rechnungen nicht nochmals aufwendig per Hand in die Online-Anwendung der Handelskammer zur Übermittlung eintippen. Die Maler-Software erstellt die geforderte Rechnung automatisch in dem vom italienischen Fiskus geforderten Format FatturaPA.xml. So muss diese XML-Rechnung nur noch in die Online-Anwendung der Handelskammer zur Übermittlung über die Austauschplattform SDI hochgeladen werden. Das ist der perfekte digitale Workflow.
So arbeitet der digitale Malerbetrieb von heute.