Das alte Jahr ist gerade erst vergangen und das neue hat noch gar nicht richtig begonnen. Trotzdem kann man schon feststellen, dass 2016 für das Maler- und Stuckateurhandwerk ein gutes Jahr war. Die Auftragslage war nach einem starken Vorjahr unverändert hoch. Es wurde allenthalben gebaut, umgebaut und renoviert. Die meisten Betriebe hatten viel zu tun. Genau das kann zum Problem werden: Denn wer viel zu tun hat, der beschränkt sich oft auf das vermeintlich Wesentliche. Und das heißt dann Tagesgeschäft. Es wird gearbeitet: Auf der Baustelle. Es wird organisiert: Auf der Baustelle. Was liegen bleibt, das ist das Büro. Was liegen bleibt, das sind die Zahlen. Das kann schnell gefährlich werden, denn wer seinen Fokus einseitig auf die Baustellen legt und dabei die Finanzen außer Acht lässt, der kann sich nie sicher sein, ob er bei der ganzen vielen Arbeit auch ganz viel verdient. Und letztlich geht es genau darum: Ein Maler-Unternehmer muss mit seinem Malerbetrieb Geld verdienen. Und deshalb muss er wissen, wo er steht – immer, jeden Monat, jede Woche, jeden Tag.
Unternehmensentwicklung im Blick
Damit die Frage „Lohnt sich der Betrieb?“ schnell und einfach beantwortet werden kann, gibt es die betriebswirtschaftliche Disziplin „Controlling“. Es geht dabei nicht um „Kontrolle“, sondern um das Beherrschen, Steuern, Lenken und Regeln von betrieblichen Prozessen. Was sich in der Theorie kompliziert anhört, ist in der betrieblichen Praxis recht einfach: Controlling will dem Chef Hilfsmittel und Instrumente an die Hand geben, mit denen er schnell und einfach den Überblick behält. Es geht dabei nicht um die Fülle an Informationen, es geht um die richtigen, die in der jeweiligen Tagessituation relevanten. Schnell und einfach einen Überblick über das Malerunternehmen zu bekommen, das ist der Sinn und Zweck eines Controlling-Systems im Malerbetrieb. Die wichtigsten vier Bausteine sind:
1. Planungsrechnung
In einer Planungsrechnung werden die aufgrund der aktuellen Betriebsstruktur zur erwartenden Kosten der erwarteten produktiven Arbeitsleistung gegenübergestellt. Auf dieser Basis kann man leicht ein Mindest-Stundenverrechnungssatz und eine Umsatzvorgabe für das Unternehmen ermitteln. Der Mindest-Stundenverrechnungssatz ermöglicht eine Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens: Je kleiner er im Vergleich zum Marktpreis ist, desto wettbewerbsfähiger ist das Unternehmen.
Siehe auch: Kostendeckende Preise – Was kostet die Malerstunde?
2. Baustellencontrolling
Zunächst einmal geht es um die Baustelle. Hier kommt es darauf an, immer aktuell den Stand eines jeden Auftrags zu kennen. Was läuft gut? Was läuft schlecht? Stimmt die Produktivität der Mitarbeiter? Liegt der Materialverbrauch im Plan? Sind im Laufe der Ausführung Dinge hinzugekommen, die ursprünglich nicht Umfang des Auftrags waren? Das sind die typischen Fragen, die ein Malerunternehmer jeden Tag beantworten muss. Denn nur so kann er frühzeitig erkennen, wenn ihm etwas aus dem Ruder läuft. Nur so kann er frühzeitig gegen steuern und die Baustelle in den Gewinnkorridor führen. Und jetzt wollen wir die wichtigste Erkenntnis lüften: Baustellencontrolling funktioniert nicht auf der Baustelle! Natürlich sind Baustellenbesuche wichtig. Aber Baustellenbesuche sind immer nur ein Blick ins aktuelle Detail und nie an Zahlen orientiert. Zur Gewinnsicherung reicht das nicht aus. Hier ist ein systematischer Blick von Nöten. Und dieser Blick darf nur ganz wenig Zeit in Anspruch nehmen. Im digitalen Malerbetrieb liefert diesen Blick das digitale Baustellencontrollingsystem.
Siehe auch: Jetzt neu: CIS© – das effiziente Steuerungsinstrument für Baustelle und Betrieb
3. Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung soll gewährleisten, dass das Unternehmen einerseits seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachkommen kann und andererseits überschüssige Finanzmittel einen optimalen Ertrag erbringen. Der digitale Malerbetrieb nutzt hierzu die digitale Liquiditätsplanung.
Siehe auch: Den „Domino-Effekt“ vermeiden – Liquidität sichern
4. Die Betriebliche Auswertungen (BWA)
Die BWA fasst die Zahlen der Buchhaltung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammen. Eine weit verbreitete Form ist die Kurzfristige Erfolgsrechnung, in der die Betriebsleistung den Kostenarten gegenübergestellt wird, um so das Betriebsergebnis zu erhalten. Diese kann als erster Ansatzpunkt für eine Beurteilung der Unternehmensleistung dienen – insbesondere, wenn die ausgewiesenen Daten mit den Daten vorhergehender Perioden und anderer Unternehmen der gleichen Branche verglichen werden. Aber Vorsicht: Die BWA ist nur aussagekräftig, wenn die zugrunde liegenden Daten zeitnah und vollständig erfasst werden. Somit sollten halbfertige Arbeiten, Materialeinsatz und Abschreibungen regelmäßig ermittelt und einbezogen werden. Eine BWA erhält jeder Unternehmer von seinem Steuerberater oder wenn die Finanzbuchhaltung im eigenen Haus erledigt wird, aus der jeweiligen Finanzbuchhaltungssoftware.