
Die einen feiern das am Donnerstag vorgestellte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Regierungskoalition als großen Wurf, die anderen halten es für eine Luftnummer. Auf den zwölf Seiten des Programms hat sich die Koalition auf 34 Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen verständigt – darunter Steuern, Arbeitsrecht, Bürokratieabbau und Datenschutz. Sie sollen in den kommenden Wochen auf den Weg gebracht werden.
Welche Auswirkungen haben die geplanten Maßnahmen auf Malerbetriebe? Malerblog.net hat das Programm unter diesem Blickwinkel ausgewertet und die wichtigsten Punkte für seine Leserinnen und Leser zusammengefasst.
Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Zu einer vollständigen Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen kommt es – anders als von vielen befürchtet – nicht. Allerdings wird die Förderung reduziert: Der Steuerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet das eine Verringerung des maximalen Steuerbonus von bislang 1.200 Euro auf künftig 900 Euro pro Jahr.
Erhöhung des Pauschalsteuersatzes bei Minijobs
Bislang konnten Minijobs mit einem Pauschalsteuersatz von zwei Prozent versteuert werden. Dieser wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Künftig soll der Pauschalsteuersatz auf fünf Prozent steigen.
Bei den Minijobs wird es voraussichtlich nicht bei diesen Mehrkosten bleiben. Lesen Sie mehr in dem Beitrag: „Arbeitgeber aufgepasst: Minijobs werden teurer“.
Befristete Arbeitsverträge bis zu vier Jahren
Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund sollen künftig bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren möglich sein. Die Regelung soll jedoch befristet gelten und nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung finden, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden.
Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll entfallen. Gleichzeitig soll die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB künftig stärker bestraft werden.
Krankschreibung künftig ab dem ersten Krankheitstag
Angesichts der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Krankheitszeiten soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag die Pflicht bestehen, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Abbau von Überregulierung beim Datenschutz
Geplant ist die Schaffung eines Datengesetzbuches. Datenschutzverfahren sollen vereinfacht und die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen reduziert werden.
Auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung zudem dafür einsetzen, dass nicht kommerzielle Tätigkeiten – etwa in Vereinen –, kleine und mittlere Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Als Beispiel für eine risikoarme Datenverarbeitung nennt das Programm ausdrücklich Kundenlisten von Handwerksbetrieben.
Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten
Geplant ist außerdem ein Berichtsentlastungsgesetz. Es soll gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufheben. Begründete Berichtspflichten sollen bestehen bleiben können, allerdings mit einer Beweislastumkehr. Was diese eher vage formulierte Ankündigung am Ende tatsächlich an Entlastung bringt, wird sich erst in der konkreten Umsetzung zeigen.
Abschaffung der Bestellungspflicht für betriebliche Beauftragte
Ähnlich unkonkret bleibt eine weitere Maßnahme: Unter Beibehaltung des bisherigen Schutzniveaus sollen weitere betriebliche Beauftragte entfallen, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht.
Ausweitung der Genehmigungsfiktion
Wer eine behördliche Genehmigung benötigt, soll künftig nicht mehr übermäßig lange auf eine Entscheidung warten müssen. Für Verwaltungsverfahren des Bundes ist eine Genehmigungsfiktion vorgesehen: Vier Monate nach Eingang des Antrags soll dieser automatisch als genehmigt gelten. Ausnahmen sollen ausdrücklich in den jeweiligen Fachgesetzen geregelt werden.
Weitere geplante Maßnahmen, etwa zur Einkommensteuer, Reichensteuer, zum Kindergeld oder zum Wohnungsbau, enthält das Maßnahmenpaket ebenfalls. Das vollständige Programm kann auf den Internetseiten der Bundesregierung als PDF heruntergeladen werden: „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“.

