
Auf mehr Geld dürfen sich ab 1. Juli 2026 Maler und Lackierer freuen. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt eine neue Lohnuntergrenze im Maler- und Lackiererhandwerk. Ab 1. Juli 2026 steigt der Maler-Mindestlohn auf 16,13 Euro brutto pro Stunde.
Der Branchenmindestlohn stellt eine Lohnuntergrenze dar, die als Minimum an alle in Deutschland beschäftigten Maler- und Lackierergesellen zu zahlen ist, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland.
Die Zahlung der Mindestlöhne wird staatlich kontrolliert. Diese Kontrollaufgabe übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.
Der für allgemein verbindlich erklärte Branchen-Mindestlohn ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann hier abgerufen werden (externer Link): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/179/VO.html
Maler und Lackierer, die nach Tarif bezahlt werden, hatten schon im Juni 2026 Grund zur Freude. Auch der Tariflohn wurde in West und Ost erhöht. Mehr dazu im Beitrag: Erhöhungen von Tariflohn, Mindestlohn und Azubilohn

