
Seit die Rentenkommission die Abschaffung von Mini-Jobs empfohlen hat, warten rund 6,5 Millionen geringfügig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber auf Klarheit über die Zukunft des Minijobs. Mit dem am heutigen Donnerstag vorgestellten „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf 34 Maßnahmen unter anderem aus den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht, Datenschutz und Bürokratieabbau verständigt. Für den Minijob enthält das Maßnahmenpaket allerdings nur eine konkrete Änderung.
Mehrkosten durch höhere Pauschalsteuer
Vorgesehen ist, die Pauschalsteuer für Minijobs von bislang zwei auf fünf Prozent anzuheben. Da diese Steuer in der Praxis in der Regel vom Arbeitgeber getragen wird, steigen dessen Kosten entsprechend.
GKV-Reform bringt höhere Arbeitgeberbeiträge
Deutlich konkreter sind jedoch Pläne, die bereits auf den Weg gebracht wurden. Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze, der derzeit im Bundestag beraten wird, soll der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (derzeit 2,9 Prozent) steigen. Statt bislang 13 Prozent müssten Arbeitgeber damit künftig 17,5 Prozent – und mit steigendem Zusatzbeitrag entsprechend mehr – zahlen.
Hinzu kommt eine weitere Belastung: So sieht das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auch vor, erstmals bei Minijobs den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von derzeit 3,6 Prozent zu erheben. Dieser soll ebenfalls vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden.
Allein diese bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderungen erhöhen die Kosten eines Minijobs um mindestens 8,1 Prozent. Zuzüglich der jetzt angekündigten Anhebung der Pauschalsteuer ergibt sich eine Mehrbelastung von mindestens 11,1 Prozent.
Zukunft des Minijobs bleibt offen
Wie es mit dem Minijob grundsätzlich weitergeht, bleibt offen. Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Rentenkommission bis spätestens Ende 2026 in einem Gesetzespaket aufgreifen. Ob dies das Aus für den Minijob bedeutet oder weitere Änderungen an den Sozialversicherungsbeiträgen zu Lasten des Arbeitgebers folgen, ist derzeit noch unklar. Sicher ist jedoch: Für Arbeitgeber werden Minijobs spürbar teurer.

