
Für das Bauhandwerk – wie im Übrigen für die gesamte Bauwirtschaft – ist die Einführung der E-Rechnung mit besonderen Herausforderungen verbunden. So gibt es branchentypische Vorgehensweisen, die mit den strukturierten XML-Daten der E-Rechnung nur schwer abbildbar sind. Das zeigt sich nicht zuletzt an der für die deutsche Bauwirtschaft typischen Abrechnung mit Abschlags- und Schlussrechnungen.
Endrechnungen derzeit nicht vollständig darstellbar
„Derzeit sind die Anforderungen an eine Endrechnung noch nicht im strukturierten Teil einer E-Rechnung darstellbar“, führt das Bundesfinanzministerium bereits in seinem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Einführung der E-Rechnung unter Randziffer 48 aus. Daran hat sich bis heute nichts geändert und wird sich voraussichtlich auch bis zur Einführung des Meldesystems nichts ändern.
Finanzverwaltung verlängert Übergangsregelung
Als Übergangslösung, zunächst laut BMF-Schreiben nur bis 31. Dezember 2027 gedacht, wird es seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn bei einer elektronischen Endrechnung die Absetzung der vereinnahmten Teilentgelte (§14 Absatz 5 UStG) in einem beigefügten, unstrukturierten Anhang erfolgt, vorausgesetzt im strukturierten Teil der E-Rechnung wird ausdrücklich auf diese Anlage hingewiesen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben unter anderem an den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – wie dieser berichtete – mitgeteilt, dass diese Regelung über den 31. Dezember 2027 hinaus bis 30. Juni 2030 angewendet werden darf. Spätestens bei Einführung des Meldesystems soll diese Regelung nochmals auf die dann bestehenden Anforderungen hin überprüft werden.
Maler-Software bildet Übergangsregelung ab
C.A.T.S.-Soft hat bereits frühzeitig diese „Übergangsregelung“ in ihre betriebswirtschaftlichen Branchenlösungen implementiert. Daher bildet die Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM Prof. SQL dies bereits heute schon so ab, dass der Anhang der Aufstellung der Teilzahlungen in die XML-Datei eingebunden wird. Damit sind, wie von der Finanzverwaltung gefordert, die Bestandteile der Rechnungsstellung miteinander verbunden und der Anhang wird bei einer Visualisierung der XRechnung direkt als solcher angezeigt.
Zu häufig gestellten Fragen rund um die obligatorische E-Rechnung hat das Bundesfinanzministerium FAQs auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Diese können unter folgendem Link (extern) abgerufen werden: BMF-FAQs zur obligatorischen E-Rechnung

