Auf deutschen Baustellen sind Arbeitsunfälle rückläufig. Waren es im Jahr 2013 noch 105.248 Arbeitsunfälle, so verunglückten im Folgejahr nur noch 103.731 Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind dies fast 50.000 weniger als noch vor zehn Jahren. Dieser stete Rückgang der Arbeitsunfälle führt die BG Bau vornehmlich auf die gezielte Präventionsarbeit der letzten Jahre und auf ein gewachsenes Sicherheitsbewusstsein in den Betrieben zurück.
Typische Arbeitsunfälle
Leider gelingt es trotz umfangreicher Vorkehrungen nicht immer einen Arbeitsunfall zu vermeiden. Oft geschehen diese aus Unachtsamkeit, weil Beschäftigte über herumliegende Gegenstände stolpern oder die Kontrolle über Werkzeuge und getragene Gegenstände verlieren. Absturzunfälle geschehen meist bei der Arbeit mit Leitern, Trittleitern oder Gerüsten. Neben Gerüstbauern, Dachdeckern und Zimmerer gehören Maler und Lackierer hierbei zu den häufig betroffenen Berufsgruppen. Typische Unfallverletzungen sind daher Knochenbrüche nach einem Sturz vom Gerüst, Kopfverletzungen durch fallende Gegenstände oder Bänderrisse beim Stolpern. Kommt es zu einem solchen Arbeitsunfall, gibt es in Deutschland zum Glück ein umfangreiches Betreuungs- und Entschädigungssystem der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Um die Folgen von Arbeitsunfällen in Maler- und Lackiererbetrieben kümmert sich die BG Bau.
Verhaltensregeln kennen
Kommt es zu einem Arbeitsunfall besteht oft in den Betrieben starke Unsicherheit darüber wie man sich richtig verhält. Nicht immer ist der Chef auf der Baustelle anwesend, wenn ein Unfall passiert. Daher muss regelmäßig mit den Mitarbeitern das Verhalten bei einem Arbeitsunfall geübt werden. Mitarbeiter müssen über den Ablauf der Rettungs- und Notfallmaßnahmen informiert sein. Sie müssen wissen, was zu tun.
Ein Erste-Hilfe-Aushang gehört daher laut BG Bau auf jede Baustelle. Hier sollten die folgenden Angaben sofort ersichtlich sein: Wer ist Ersthelfer? Wo ist der nächste Verbandskasten? Wie lauten die Notrufnummern? Welcher Arzt, welches Krankenhaus muss aufgesucht werden? Wer ist zu benachrichtigen? Bei schweren Verletzungen sollte natürlich sofort ein Rettungswagen gerufen und der Verletzte in eine Klinik und zu einem sogenannten „Durchgangsarzt“ gebracht werden. Diese Ärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfällen.
Wichtig ist zudem, stets Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle entsprechend zu sichern und falls nötig, die Person aus dem Gefahrenbereich zu holen sowie gegebenenfalls weitere gefährdete Personen zu benachrichtigen.
Meldepflichten beachten
Ist ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig, muss der Unternehmer eine „Unfallanzeige“ bei der BG Bau erstatten. Das Formular für die Unfallanzeige kann unter dem folgenden Link bei der BG Bau abgerufen werden: http://www.dguv.de/formtexte/Unternehmer1/index.jsp
Bei tödlichen Verletzungen oder wenn mehr als drei Beschäftigte durch einen Unfall verletzt werden, ist dies der BG Bau sofort telefonisch zu melden.
Ansprechpartner kontaktieren
Die BG Bau hat auf ihrer Internetseite eine Ansprechpartnersuche eingerichtet. Dort kann jeder Unternehmer durch Eingabe seiner Postleitzahl oder des Ortes nach seinem Ansprechpartner in der Verwaltung suchen. Hier wird ihm kompetent weitergeholfen. Die Ansprechpartnersuche kann über folgenden Link aufgerufen werden: http://www.ansprechpartnerderbgbau.de/index.php?content=bezirk
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