Schwarzarbeit schadet Handwerksbetrieben und Arbeitnehmern, denn sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Lohn- und Sozialdumping. Unter dem Motto „Gemeinsam gegen Schwarzarbeit“ gehen der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier Hand in Hand gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Scheinselbständigkeit vor.
Wettbewerbsverzerrung und Lohndumping verhindern
Das Problem „Schwarzarbeit“ ist schnell skizziert: Betriebe, die angemessene Löhne nach Tarif zahlen werden durch die „schwarzen Schafe“ in einen ruinösen Preiswettbewerb getrieben. Arbeitnehmer werden durch Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen ausgenutzt. Zusätzlich werden dem Staat jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe entzogen.
Welche Auswüchse Schwarzarbeit auch auf menschlicher Seite annimmt, zeigt sich verstärkt bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland. Diese besondere Problemlage sprechen auch ZDH und DGB in ihrer gemeinsamen Erklärung explizit an und führen dazu aus: “Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind häufiger Ziel sittenwidriger Beschäftigung. Sie werden dabei im Unklaren über ihre Rechte und Pflichten oder im Glauben gelassen, abhängig beschäftigt zu sein. Viele von ihnen werden illegal, ohne Aufenthaltserlaubnis und Sozialversicherung beschäftigt oder in Scheinselbständigkeit getrieben. Neben schlechter Bezahlung sind die Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen oftmals katastrophal.“
Die Situation osteuropäischer Arbeiter, die in Deutschland teils unter menschenunwürdigen Umständen für Hungerlöhne beschäftigt werden, hatte bereits im vergangenen Jahr die Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main und den hessischen Baugewerbeverband auf den Plan gerufen, die gemeinsam mit der IG-Bau ein härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit und konkret mehr Baustellenkontrollen durch den Zoll forderten. (Lesen Sie hierzu auf Malerblog.net: Malerinnung, Baugewerbeverband und Gewerkschaft fordern: Härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit!)
Zoll im Kampf gegen Schwarzarbeit stärken
Auf effizientere Kontrollmaßnahmen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls setzen auch ZDH und DGB. Hierzu bedarf es ihrer Ansicht nach aber einer personellen und organisatorischen Stärkung der FKS, da seit Jahresbeginn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollieren muß. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagt hierzu: „Der seit Januar von den Zollbehörden zu prüfende gesetzliche Mindestlohn darf nicht zu einer Verwässerung der Kontrollen in den von der Schwarzarbeit besonders betroffenen Handwerksbranchen führen – beispielsweise im Baugewerbe oder dem Gebäudereiniger-Handwerk.“
Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Zur effektiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der regulären Beschäftigung halten ZDH und DGB konkret folgende Maßnahmen für angebracht:
- Die Bundesregierung hatte zugesagt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 1.600 zusätzliche Stellen zu schaffen. Die beiden Organisationen fordern die zügig Umsetzung dieser Zusage. Auch sollten die derzeit unbesetzten vorhandenen Planstellen umgehend wieder besetzt werden.
- Am 1. Januar 2015 ist die neue Gewerbeanzeigenverordnung in Kraft getreten. Nach der neuen Verordnung sind Gewerbeämter verpflichtet, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit zu prüfen und Verdachtsfälle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu melden. Hierdurch kann die Finanzkontrolle auf Verdachtsbasis gezielt Kontrollen vornehmen. ZDH und DGB fordern eine schnelle Umsetzung in der behördlichen Praxis.
- Weiterhin plädieren sie für eine Verbesserung und den Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangebote für entsandte Beschäftigte durch die Bundesagentur für Arbeit und spezialisierte Beratungsstellen.
- In einer Reihe von Handwerksbranchen haben sich Bündnisse gegen Schwarzarbeit gegründet. Solche Bündnisse sollen sich nach dem Willen von ZDH und DGB in weiteren Branchen und Regionen gründen und die Vernetzung untereinander verbessert werden.
- Die anstehende Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie in deutsches Recht darf laut ZDH und DGB nicht zu einer Schwächung des Kontrollinstrumentariums nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen. Zudem soll die bereits im Grundsatz beschlossene Einrichtung einer Europäischen Plattform gegen Schwarzarbeit unter enger Einbindung der Sozialpartner zügig vorangetrieben werden.
- Bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht werden gesetzliche Korrekturen gefordert. Gezielte Geschäftsmodelle würden zunehmend dazu genutzt, um sich dauerhaft einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, wobei der Übergang zur Schwarzarbeit fließend sei.
- Als entscheidende Beiträge zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werten ZDH und DGB den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, angemessene Rahmenbedingungen durch Tarifverträge sowie Nachweise der beruflichen Qualifikation wie den Meisterbrief.
Das gemeinsame Positionspapier von ZDH und DGB kann hier abgerufen werden:
Gemeinsam gegen Schwarzarbeit (pdf, 81.4 KB)
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