Während in Brüssel die deutsche Meisterpflicht als Zugangsbeschränkung in Frage gestellt wird, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht der Meisterpflicht im Maler- und Lackiererhandwerk den Rücken gestärkt.
BVerwG: Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens
Ein für das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk beachtenswertes Urteil verkündeten vor kurzem die Richter am Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 09. April 2014; Az. 8 C 50.12).
Wer sich im Maler- und Lackiererhandwerk selbständig machen will, muß einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen und in die Handwerksrolle eingetragen sein. Die Leipziger Richter halten diese berufliche Zugangsbeschränkung für rechtens und mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar. So diene die gesetzliche Regelung dazu, „Dritte vor Gefahren zu schützen, die mit der Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks verbunden sind.“
Geklagt hatte ein Geselle, der nach mehrjähriger Tätigkeit, verschiedene Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbständig im stehenden Gewerbe ausüben wollte. Diesem Ansinnen schoben die Richter einen Riegel vor. Seine Klage blieb erfolglos.
Unheil droht aus Brüssel
Die Freude über dieses Urteil und die Bestätigung der Meisterpflicht bei Malern und Lackierern ist vielleicht nur von kurzer Dauer. Die EU-Kommission stellt den deutschen Meisterbrief in Frage und überprüft derzeit nationale Regelungen des Berufszugangs. Zugangsbeschränkungen wie die Meisterpflicht sind ihr „ein Dorn im Auge“.
Da kommt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gerade zur rechten Zeit. Es sendet ein wichtiges Signal nach Brüssel. So ist die Zugangsbeschränkung kein Akt der Willkür, sondern es gibt gute Gründe für die Meisterpflicht – wie jetzt auch höchstrichterlich bestätigt wurde. Der Meisterbrief ist nicht nur Garant für Qualität in fachlicher und unternehmerischer Hinsicht, sondern dient letztendlich auch dem Kunden- und Verbraucherschutz.
Wer sich für den Erhalt des Meistertitels stark machen will, kann die bundesweite Initiative „Ja zum Meister“, die von der Handwerkskammer Ulm ins Leben gerufen wurde, unterstützen und Flagge zeigen. Ob mit Aufklebern auf seiner Briefpost, einem Webbanner auf seiner Homepage, bei Facebook oder durch Unterstützung der Postkartenaktion.
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Pressemitteilung zum Urteil des BVerwG vom 09. April 2014