Alle Jahre wieder veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die Betriebsprüferstatistik des Vorjahres. Vor kurzem war es wieder soweit. Der Fiskus, allen voran Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dürfte sich über das Arbeitsergebnis der Betriebsprüferinnen und -prüfer gefreut haben. So wurde für das Jahr 2019 ein Mehrergebnis von rund 15,2 Milliarden Euro festgestellt. Das Ergebnis geht auf bundesweit 13.341 Prüferinnen und Prüfer zurück.
Doch bevor es Malerunternehmern beim Anblick dieser stattlichen Zahl jetzt kalt den Rücken runter läuft, sei gesagt: Den Mega-Anteil an Steuernachzahlungen tragen mit 11,6 Milliarden Euro Großbetriebe. Die Prüfung der Kleinstbetriebe spülte „nur“ ein Mehrergebnis von 1,1 Milliarden Euro in den Steuersäckel. Da insgesamt 58.425 Kleinstbetriebe geprüft wurden, ergibt dies umgerechnet einen Durchschnittswert an Steuernachzahlungen von 18.828 Euro je geprüftem Kleinstbetrieb. So gesehen, erscheint das Mehrergebnis in einem anderen Licht.
Jederzeit, gut vorbereitet
Betriebsprüfer sind keine Steuerfahnder. Sie stehen also nicht unangemeldet vor der Tür, sondern kündigen ihr Kommen mit einer sogenannten Prüfungsanordnung an. Doch die Prüfung selbst hat sich im Laufe der Jahre und mit zunehmender Digitalisierung verändert. Wurden noch vor wenigen Jahren vom Prüfer unzählige Buchhaltungsordner und Papierbelege durchforstet, ist die Finanzverwaltung heutzutage digital unterwegs. Die digitale Betriebsprüfung ist längst Standard geworden.
Im Zuge dessen wurde dem Betriebsprüfer das Recht eingeräumt, auf digitale Daten zuzugreifen. Dies betrifft nicht nur digitale Daten der Buchhaltungssoftware. Dem Datenzugriff unterliegen grundsätzlich auch die Daten aus vorgeschalteten Systemen oder Nebensystemen. In der Regel wird der sogenannte Z3-Zugriff vom Betriebsprüfer gefordert, was für den steuerpflichtigen Malerbetrieb bedeutet, dass er die geforderten Daten aus seiner Unternehmenssoftware auf einen Datenträger exportiert und an den Prüfer herausgibt. Dieser importiert die Daten sodann in seine Prüfsoftware. Hierfür hat die Finanzverwaltung ihre Prüferinnen und Prüfer bundesweit einheitlich mit einer speziellen Prüfsoftware der Audicon GmbH ausgestattet.
Datenexport auf Knopfdruck
Die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM verfügt über eine vom Hersteller der Prüfsoftware, Audicon, zertifizierte Datenschnittstelle. Hierdurch ist es dem steuerpflichtigen Malerbetrieb möglich, dem Betriebsprüfer die angeforderten Daten mit wenigen Klicks zur Verfügung zu stellen. Die Software unterstützt den Malerbetrieb zudem dabei, nur die Daten zu exportieren, die der Betriebsprüfer konkret wünscht. Der Betriebsprüfer erhält also nicht mehr Daten als er benötigt.
So arbeitet der digitale Malerbetrieb von heute.