Im Freistaat Bayern gilt seit Dienstag 3G am Arbeitsplatz, denn hier steht die Corona-Ampel auf Rot. Das heißt für ungeimpfte Beschäftigte, dass sie nur noch mit Test zur Arbeit dürfen. Allerdings gilt dies nur in Betrieben mit Kundenkontakt oder in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen, wie zum Beispiel Arbeitskollegen, haben. Eine Auskunftspflicht für Beschäftigte gibt es allerdings nicht. Ob der Mitarbeiter seinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigt, bleibt ihm überlassen. Für Beschäftigte, die ihren Impfstatus nicht preisgeben wollen, bedeutet dies: Testpflicht, und zwar zweimal pro Woche.
Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber dürfte einer 3G Regelung am Arbeitsplatz positiv gegenüberstehen. Doch politische Unterstützung bei der Umsetzung ist nicht in Sicht. An einem Auskunftsrecht fehlt es weiterhin. Und klar ist auch nicht, welche arbeitsrechtlichen Sanktionen einem Beschäftigten drohen, wenn er sich 3G verweigert und bei seiner Arbeitsstelle keinen Nachweis – geimpft, genesen, getestet – vorlegt, so dass ihm der Zutritt zu seinem Arbeitsplatz verweigert werden muss. Solche Totalverweigerer wird es ebenso geben wie notorische Impfunwillige. Eine solche Verweigerungshaltung darf nicht auf Kosten der Arbeitgeber gehen.
Klar und deutlich definiert ist in Bayern allerdings, welche Sanktionen dem Arbeitgeber drohen, kommt er seinen Pflichten nicht nach. Demnach droht dem Verantwortlichen eines Betriebs, also in der Regel dem Inhaber oder Geschäftsführer, ein Bußgeld von 5.000 Euro, wenn er nicht sicherstellt, dass der Beschäftigte einen erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt.
Déjà-Vu: Der deutsche Flickenteppich
In den letzten Tagen zeichnet sich wieder ein deutscher Flickenteppich ab. Die Bundesländer sehen sich angesichts steigender Hospitalisierungsraten zum Handeln gezwungen. Das ist verständlich, nachvollziehbar und längst überfällig. Doch, das was unter „3G am Arbeitsplatz“ an Regelungen getroffen wird, könnte unterschiedlicher nicht sein. Für Betriebe mit mehreren Standorten ist die Umsetzung verschiedenster Regelwerke eine echte Herausforderung. Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist dringend geboten. Doch der Bund tut sich schwer – allen voran die neue Ampel-Mehrheit im Parlament. Zwar wird eine bundesweite 3G-Regel für den Arbeitsplatz angestrebt. Doch wie diese inhaltlich ausgestaltet sein soll, ob es ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers geben wird und was passiert, wenn ein Ungeimpfter den Test verweigert, sind Fragen, über deren Antwort noch keine Einigkeit herrscht.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland benötigt schnelle, verlässliche und einheitliche Regelungen in Bezug auf 3G am Arbeitsplatz. Bei der Umsetzung darf der Staat die Unternehmen als Arbeitgeber aber nicht im Regen stehen lassen. Bereits die seit Frühjahr bestehenden Testangebote zahlen die Arbeitgeber aus eigener Tasche, während die Bürgertests bis vor wenigen Wochen und wohl künftig wieder von der Allgemeinheit, sprich dem Steuerzahler, beglichen wurden bzw. werden.
3G am Arbeitsplatz ist im Übrigen keine deutsche Erfindung. Vielleicht hilft den deutschen Parlamentariern ein Blick nach Italien. Dort hat man bereits Antworten auf die Fragen gefunden, über die in Deutschland noch diskutiert wird. Eins steht fest: Während in Berlin debattiert wird, schafft das Virus Fakten.
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