Die hessische Landesregierung sah sich aufgrund des starken Anstiegs an Infektionszahlen sowie der zunehmenden Belastung der Intensivstationen gezwungen, neue Maßnahmen im Kampf gegen Corona auszurufen. Dies betrifft unter anderem die Testvorgaben und eine Verschärfung der Testpflichten.
Für ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kundenkontakt bedeutet dies: Sie müssen künftig zweimal pro Woche einen Coronatest machen. Damit gilt in Hessen die 3G-Regel am Arbeitsplatz immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu Kunden haben.
Mit dieser Testpflicht knüpft Hessen an das bereits bestehende Testangebot der Arbeitgeber an. War die tatsächliche Durchführung des Test bis dato den Beschäftigten überlassen, müssen Beschäftigte mit Kundenkontakt jetzt verpflichtend zwei Tests pro Woche durchführen. Wie hessenschau.de berichtet, sind die Kosten für die Tests weiter von den Arbeitgebern zu tragen.
Die Testpflicht gilt ab 11. November 2021.