Zum 1. Januar 2023 ist der Basiszinssatz nach zehn Jahren erstmals wieder über Null gestiegen. Der sogenannte Basiszinssatz dient hauptsächlich der Berechnung von Verzugszinsen. So beträgt der gesetzliche Verzugszins 5%-Punkte über dem Basiszinssatz, unter Kaufleuten 9%-Punkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Januar 2023 hat der Basiszinssatz wieder einen positiven Wert von nunmehr 1,62 Prozent.
Für die Verzugszinsen bedeutet dies: Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz aktuell 6,62 Prozent und bei B2B-Geschäften, also Geschäften zwischen Unternehmen, liegt er bei 10,62 Prozent.
Seit 1. Januar 2023 beträgt der Verzugszinssatz
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation sollte kein Unternehmer leichtfertig auf die Einforderung von Verzugszinsen verzichten, wenn der Kunde nicht zahlt und sich im Zahlungsverzug befindet. Nur in wenigen Ausnahmefällen gerät der säumige Kunde automatisch in Verzug (vgl. §286 Absatz 2 BGB). Im Regelfall wird der Kunde durch eine Mahnung in Verzug gesetzt (vgl. §286 Absatz 1 BGB).
Haben Kunden das in der Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel verstreichen lassen, sollte also das kaufmännische Mahnverfahren in Gang gesetzt werden. Bereits das erste Schreiben, oft noch freundlich als Zahlungserinnerung bezeichnet, muss trotz aller Freundlichkeit eine eindeutige Aufforderung an den Kunden als Schuldner enthalten, die fällige Rechnung zu begleichen.
Zahlt der Kunde nicht pünktlich?
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Malerbetriebe, die die betriebswirtschaftliche Malersoftware C.A.T.S.-WARICUM einsetzen, haben offene Rechnungen stets im Blick und das integrierte kaufmännische Mahnwesen sorgt für ein optimales Forderungsmanagement. Ab der zweiten Mahnung werden Verzugszinsen automatisch berechnet und auf der Mahnung ausgewiesen. Ändert sich der Basiszinssatz muss dieser lediglich einmalig hinterlegt werden, sodass eine korrekte Zinsberechnung erfolgen kann.
Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich – jeweils zum 1. Januar und 1. Juli – von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Als Bezugsgröße für die Berechnung des Basiszinssatzes dient der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB). Den Basiszinssatz kann man unter www.basiszinssatz.de abrufen.