Jeder Malerbetrieb besitzt sie. Jeder Malerbetrieb fährt sie. Die Rede ist von einem oder mehreren Firmenwagen. Sie kosten den Betrieb viel Geld. Anschaffungs- und Unterhaltungskosten müssen erst erwirtschaftet werden. Umso erstaunlicher ist es, dass in vielen Betrieben der Firmenwagen geradezu stiefmütterlich behandelt wird. Er wird als Fortbewegungsmittel genutzt, um vom Lager zur Baustelle, von Baustelle zu Baustelle, von der Baustelle zum Großhändler und wieder zurück zu fahren. Dabei werden täglich einige Kilometer Fahrtstrecke zurückgelegt. Und nicht zu vergessen: Beim Kunden vor Ort steht der Firmenwagen auf einer privaten oder öffentlichen Parkfläche, in der Regel gut sichtbar für Anwohner, Fußgänger oder vorbeifahrende Fahrzeugführer. Der Firmenwagen ist daher nichts anderes als eine „mobile Litfaßsäule“. Genau das sollten die Betriebe erkennen und für sich nutzen.
Fahrweise prägt „Bild nach außen“
Schlechte Werbung ist, wenn negativ über den Betrieb gesprochen wird. Das muss nicht immer die ausgeführten Malerarbeiten betreffen, sondern betrifft den gesamten Außenauftritt des Unternehmens. Egal zu welcher Gelegenheit der Malerbetrieb von Dritten wahrgenommen wird, das Bild nach außen muss stimmen. Das gilt natürlich ebenso für Firmenwagen. Verhält sich der Mitarbeiter am Steuer wie ein Verkehrsrowdy, wirft dies auf den Betrieb ein schlechtes Licht. Jeder Mitarbeiter, der ein Firmenfahrzeug steuern darf, muss daher explizit darauf hingewiesen werden, dass eine ordentliche Fahrweise erwartet wird. Hält sich der Mitarbeiter dann nicht an Verkehrsregeln und kommen im Betrieb vermehrt Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstöße gegen Parkverbote an, sollte der Mitarbeiter als Fahrer abgezogen werden. Jedes Fehlverhalten eines Mitarbeiters, egal ob auf der Baustelle oder mit dem Firmenwagen im Straßenverkehr, fällt auf den Betrieb zurück. Es ist Aufgabe des Chefs, den Malerbetrieb vor einem schlechten Image zu schützen.
Gepflegter Zustand ist Werbung
Genauso wichtig wie die Fahrweise ist auch der Zustand des Firmenwagens. Nur ein gepflegtes Auto wird positiv wahrgenommen und kann als „Visitenkarte“ des Betriebs genutzt werden. Daher ist ein regelmäßiger Besuch in der Waschanlage Pflicht. Hierfür empfiehlt es sich, einen festen Termin zu fixieren, zum Beispiel jeweils am Freitagnachmittag nach getaner Arbeit. So kann am Montagmorgen blitzsauber in die neue Woche gestartet werden. Gleichzeitig sollte auch der Innenraum ausgesaugt und die Ladefläche aufgeräumt und gereinigt werden. Regelmäßige Fahrzeugchecks durch eine Fachwerkstatt verstehen sich von selbst, damit das Fahrzeug auch technisch dauerhaft in einem einwandfreien Zustand ist. Eins steht fest: Ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild spricht für sich und ist Werbung pur.
Mobile Werbefläche nutzen
Die Außenhaut des Firmenwagens bietet ebenso wie eine Litfaßsäule eine perfekte Werbefläche. Die Gestaltung dieser Fläche sollte durchdacht sein und auf jeden Fall das Corporate Design des Malerbetriebs widerspiegeln. Fast schon als eine Art Pflichtbeschriftung sollte das Firmenlogo sowie Kontaktdaten des Betriebs gesehen werden. Ein cooler Slogan oder ein flotter Spruch zieht die Aufmerksamkeit auf sich und lässt sich zudem gut behalten. Die Internetadresse darf keinesfalls fehlen und wer mag, sollte die Möglichkeit bieten, über einen QR-Code dieselbe aufzurufen. Das Schriftbild muss eine leichte Lesbarkeit garantieren. Daher sollte eine einfache, gut lesbare und schnörkellose Schriftart gewählt werden. Bei der Gestaltung muss darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Informationen auf den Betrachter einströmen, denn schließlich wird das Firmenauto in der Regel nur im Vorbeigehen oder Vorbeifahren kurz wahrgenommen. Diese Momentaufnahme muss ausreichen, um alles Wissenswerte im Kopf abspeichern zu können. Bei der Fahrzeugbeschriftung ist also weniger oft mehr.
Sicherheit geht vor: Vorsicht bei Scheibenaufklebern
Ein Auto bietet hinreichend Lackfläche, um Werbeslogans und Kontaktdaten anzubringen. Doch manchen Betrieben ist das nicht groß genug und so werden auch die Scheiben gut sichtbar beklebt. Besonders beliebt ist hier die Heckscheibe. Doch Vorsicht! Diesem Vorgehen schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor. Großflächige Scheibenaufkleber können nicht nur die Durchsicht für den Fahrer stark behindern, sie können auch Einfluss auf das Bruchverhalten des Sicherheitsglases haben. Sicherheitsglas zeichnet sich dadurch aus, dass Bruchstücke keine ernsthaften Verletzungen hervorrufen können. Wird diese Eigenschaft beeinträchtigt, kann dies schwerwiegende Folgen für die Verkehrsteilnehmer haben. Daher regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO), dass das Bekleben von Scheiben die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringt, es sei denn für den Scheibenaufkleber liegt eine Bauartgenehmigung vor. Diese ist stets vom Fahrzeugführer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Von dieser Regel ausgenommen sind lediglich kleinere Aufkleber von weniger als 0,1 qm. Zudem darf nicht mehr als ein Viertel der Scheibenfläche bedeckt sein. Sicherheit geht stets vor Werbung. Darauf ist zwingend zu achten.
Werbung ganz anders: e-Mobilität als Hingucker
Es ist aber nicht immer nur die gelungene Fahrzeugbeschriftung, die Aufmerksamkeit erzielt. Während Dieselfahrzeuge derzeit nicht hoch im Kurs stehen, sieht dies bei der Elektromobilität ganz anders aus. Auf deutschen Straßen sind Elektroautos zwar noch recht rar vertreten, aber genau das kann der Malerbetrieb für sich nutzen. Da überall von e-Mobilität geredet wird, aber kaum jemand ein e-Auto fährt, wird es schnell zum Hingucker und erzielt von sich aus die erwünschte Aufmerksamkeit. Durch eine professionelle Fahrzeugbeschriftung auffällig in Szene gesetzt, wird so mancher Betrieb schnell in aller Munde sein. Das ist regionale Werbung pur.
Fazit
Wird ein Firmenwagen mit einer für den Betrieb maßgeschneiderten Fahrzeugbeschriftung in Szene gesetzt und ist dieses Auto zudem in einem gepflegten, sauberen Zustand, so kann es dem Betrieb als perfektes Werbemittel dienen. Wird das Fahrzeug vom Chef oder einem Mitarbeiter zudem privat genutzt, so ist dies kostenfreie Werbung an 365 Tagen im Jahr.
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