Kein Lohnplus für die Beschäftigten in tarifgebundenen Malerbetrieben. Nach drei Verhandlungs- und zwei Schlichtungsrunden konnte zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz keine Einigung erzielt werden.
Unüberbrückbare Differenzen
Tarifgespräche leben von einem Kompromiss. Doch ein solcher war offensichtlich in dem aktuellen Tarifstreit nicht zu finden. Die IG BAU forderte weiterhin eine Lohnerhöhung von 8 Prozent. Die Arbeitgeber legten ein Kompromissangebot vor und boten eine gestaffelte Erhöhung an: 2,9 Prozent mehr ab April 2025, gefolgt von weiteren 3 Prozent ab Juli 2026 – bei einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren bis September 2027. Nach Berechnungen des Arbeitgeberverbandes hätte das für die Beschäftigten bis zum Ende der Laufzeit ein kumuliertes Plus von 4.359,60 Euro bedeutet.
Für die Gewerkschaft war dieses Angebot unzureichend. Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU, und Verhandlungsführer kritisierte die Arbeitgeber scharf. So seien die Auftragsbücher schon gut gefüllt und der Umsatz in der Branche in den letzten Jahren stetig nach oben gegangen und das „auch ohne den jetzt wahrscheinlich kommenden staatlichen Sonderwumms“, womit Feiger wohl auf das bei den Berliner Sondierungsgesprächen ins Auge gefasste und geplante Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen anspielte.
Der Bundesverband Farbe sieht die Verantwortung für das Scheitern der Schlichtung klar bei der Gewerkschaft. So sei die Gewerkschaft von dem hohen Baum, auf den sie mit ihrer ursprünglichen Forderung von acht Prozent auf zwölf Monate geklettert sei, einfach nicht mehr heruntergekommen sei, erklärt Markus Heineke, Verhandlungsführer des Bundesverbandes Farbe. Die Arbeitgeber betonen, mit dem vorgelegten Kompromissvorschlag hingegen bis an ihre wirtschaftliche Belastungsgrenze gegangen zu sein. Mehr sei auch mit einem Schlichter nicht möglich. Daher habe man den Gewerkschaftsvorschlag, einen unabhängigen Schlichter zu berufen, abgelehnt. Am Ende sei es lediglich noch um wenige Monate bei der Gesamtlaufzeit gegangen, doch eine Schlichtung hätte bedeutet, dass alle erreichten Annäherungen hinfällig seien – und die Verhandlungen wieder von vorne begonnen hätten.
Mögliche Folgen für die Branche
Die gescheiterte Schlichtung hat weitreichende Konsequenzen. Da auch die Tarifverträge für die Ausbildungsvergütungen und den Branchenmindestlohn auslaufen, wird es ab April 2025 – also bereits in wenigen Wochen – keinen allgemein verbindlichen Lohnschutz mehr geben. Das heißt für neue Arbeitsverträge gilt dann der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro als Lohnuntergrenze.
Ob es eine neue Schlichtungsrunde geben wird, bleibt offen. Die Arbeitgeber denken ihrerseits jedoch bereits darüber nach, eine einseitige Tarifempfehlung an die Betriebe zu Ecklohn und Ausbildungsvergütung zu geben. Dies hätte laut Bundesverband Farbe ein schnelles Lohnplus für die Beschäftigten zur Folge.