Die Bundesregierung hat Nägel mit Köpfen gemacht. Am 20. Januar 2021 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) dem Bundeskabinett zur Kenntnis vorgelegt, am Mittwoch, dem 27. Januar 2021 wird sie voraussichtlich in Kraft treten. Sie gilt für alle Betriebe, unabhängig von Branche und Größe, und sorgt derzeit vor allem wegen ihrer Homeoffice-Regelung bundesweit für Schlagzeilen. Daher wird die Ministerverordnung landauf landab auch gerne als „Homeoffice-Verordnung“ bezeichnet.
Was bedeuten die neuen Regeln für den Malerunternehmer? Dass er die Arbeit von der Baustelle nicht ins Homeoffice verlagern kann, ist jedermann klar. Aber was ist mit dem Malerbüro? Muss er sein Büropersonal jetzt ins Homeoffice schicken? Hier macht sich Unsicherheit bei Malerunternehmern [Weiterlesen…]