In Italien gilt seit 15. Oktober die 3G-Regel am Arbeitsplatz und in Österreich tritt die 3G-Regel am 1. November in Kraft. In diesen Ländern dürfen Beschäftigte nur arbeiten, wenn sie belegen können, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Fehlverhalten wird sanktioniert. Letztendlich sollen genau diese Maßnahmen nicht nur mehr Menschen zur Impfung motivieren, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen.
Deutschland: Kein allgemeines Auskunftsrecht für Arbeitgeber
In Deutschland sind Unternehmer ebenfalls verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz sicherzustellen. Doch Arbeitgeber dürfen hierzulande noch nicht einmal ihre Beschäftigten nach deren Impfstatus fragen. Ausnahmen sind gesetzlich geregelt und gelten nur für Beschäftigte in Krankenhäusern, Kitas, Schulen, Pflegeheimen, JVAs und sonstigen Massenunterkünften.
Für Handwerksunternehmer bedeutet dies, dass sie kein Auskunftsrecht haben, oder anders gesagt: Der Beschäftigte muss auf die Frage nach seinem Impfstatus nicht antworten. Auch eine Falschinformation ist nicht sanktioniert. Beschäftigte müssen nicht einmal das betrieblich unterbreitete Testangebot (2x wöchentlich) in Anspruch nehmen. Der Handwerksunternehmer darf auch nicht kontrollieren, wer dieses Angebot von seinen Beschäftigten annimmt und wer nicht. Um gezielte und effiziente Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz durchführen zu können, ist der Handwerksunternehmer in Deutschland allein auf freiwillige Angaben seiner Beschäftigten angewiesen. Ein rechtliches Druckmittel hat er nicht.
Deutschland: Verunsicherte Kunden nicht im Blick
Dass das Problem mit der fehlenden Auskunftspflicht von Beschäftigten gerade im Handwerk noch wesentlich weitreichender ist und nicht nur den Arbeitsschutz betrifft, zeigt ein Statement des ZDH-Präsidenten Hand Peter Wollseifer, der im Gespräch mit Florian Schmidt und Christine Holthoff von t-online.de zu dieser Debatte klar Stellung bezogen hat. Wollseifer hat sich wie folgt geäußert: „Ich bin dafür, dass alle Handwerkerinnen und Handwerker mit Kundenkontakt Auskunft über ihren Impfstatus geben müssen – so lange, bis die Pandemie im Griff ist. Das betrifft beispielsweise Gesundheitshandwerker, aber auch Gebäude- und Textilreiniger, die in Kliniken und Altenheimen arbeiten. Es kommt immer öfter vor, dass Kunden nur geimpfte oder genesene Handwerker bei sich ins Haus lassen wollen. Schon jetzt gibt es Betriebe, die Aufträge verschieben müssen oder verlieren, weil sie den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nicht kennen.“
Deutschland: Datenschutz bremst Pandemiebekämpfung aus
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits Anfang September einem allgemeinen Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus eine Absage erteilt und hält daran bis heute fest. Heil beruft sich auf den Datenschutz. Schließlich handele es sich um sensible Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer, die es zu schützen gelte und nicht allgemein zugänglich gemacht werden dürften. In Pandemiezeiten dem Datenschutz gegenüber der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz den Vorrang einzuräumen, erscheint gewagt und mehr als fragwürdig. Ganz zu schweigen von der verunsicherten Kundschaft, die nicht weiß, über welchen Schutzstatus der Auftragnehmer bzw. dessen Erfüllungsgehilfe verfügt, wenn sie diesen – beispielsweise notfallbedingt bei einer ausgefallenen Heizungsanlage – jetzt im Winter in ihre Wohnung lassen muss. Kundinnen und Kunden, die unter Umständen sogar einer Risikogruppe angehören, werden bei all den Überlegungen vollständig ausgeblendet. Sie können nur darauf hoffen, dass die Mitmenschlichkeit siegt und der vor der Tür stehende Handwerker freiwillig und ehrlich über seinen Schutzstatus informiert.
Ein konzeptionelles, lösungsorientiertes Handeln, das uns in Deutschland gut durch den Winter und heraus aus der Pandemie führt, sieht anders aus. Österreich und Italien setzen mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz ein Zeichen, das durchaus geeignet ist, einen effektiven Beitrag in der Pandemiebekämpfung zu leisten. Dass Österreich und Italien ebenfalls ehrbare Rechtsstaaten sind, die nicht leichtfertig mit Arbeitnehmerrechten umgehen, dürfte sicher niemand ernsthaft in Zweifel ziehen.