Die Arbeitswelt ändert sich. Smartphones, Tablets & Co. sind auch in der Arbeitswelt von Malern und Stuckateuren nicht mehr wegzudenken. Die kleinen Mobilgeräte sind bedingt durch den technischen Fortschritt mittlerweile kleine Alleskönner. Vor allem dem mobilen Handwerker erscheinen die tragbaren Bildschirmgeräte als echte Arbeitserleichterung. Da auf Windows-Notebooks jede auch für den Büro-PC verfügbare Anwendung lauffähig ist, werden Notebooks von Betriebsinhabern gerne mit auf die Baustelle oder mit in den Urlaub genommen. Aber mittlerweile gibt es auch für mobile Android- und iOS-Geräte so ziemlich jede Applikation, die man sich wünscht. Doch ist alles Machbare auch sinnvoll, erlaubt und gesund?
Augenstress vermeiden
Das „Office-Eye-Syndrom“, auch bekannt als „digitale Augenkrankheit“, beschreibt eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die durch eine zu intensive Bildschirmnutzung entsteht. Während die Arbeitsstättenverordnung an stationäre Bildschirmarbeitsplätze umfassende Anforderungen stellt und damit genau diese Problemstellung zu verhindern sucht, sind Mobilgeräte, wenn sie unterwegs genutzt werden, davon nicht betroffen. Langes Arbeiten auf Mobilgeräten, oft im Freien oder unterwegs im Auto, mit unterschiedlichen Lichtverhältnissen und zu kleinen Bildschirmen, ist für die Augen purer Stress. Juckende und gereizte Augen oder verschwommenes Sehen oder gar Kopfschmerzen sind dann oft die Folge. Trockenen Augen kann mit mehrmaligem, bewusstem Blinzeln oder künstlicher Tränenflüssigkeit abgeholfen werden. Doch dies täuscht nicht über die Anstrengungen hinweg, denen die Augen bei zu langen Arbeiten auf diesen Kleingeräten ausgesetzt sind.
Handy-Nacken vermeiden
Das Nutzungsverhalten kann auch weitere Gesundheitsbeeinträchtigungen nach sich ziehen. Eine typische Körperhaltung für Smartphone-Nutzer ist der nach unten gesenkte Blick. Wer nicht nur vorübergehend mal eben Arbeitszeiten erfasst, Termine plant oder eine Message verschickt, sondern kontinuierlich über längere Zeit surft oder mit Smartphone oder Tablet sogar komplette Büroarbeiten erledigt, weiß wovon gesprochen wird, wenn vom „Handy-Nacken“ die Rede ist. Hartnäckige Verspannungen sorgen für Schmerzen, die niemand gerne möchte.
Der Oberschenkel als Notebookhalter
Notebooks sind der Allrounder unter den Mobilgeräten. Sie lassen sich für umfassende Aufgabenstellungen einsetzen und werden daher gerne von Führungskräften mit auf die Baustelle, zum Kunden oder mit nach Hause genommen. Wird ein Notebook mobil eingesetzt, sollte auf einen geeigneten Arbeitsplatz geachtet werden. So lassen sich Verspannungen und Rückenschmerzen häufig bei Menschen beobachten, die auf der Baustelle oder im Auto auf dem Parkplatz ihr Notebook auf den Oberschenkeln abstellen. Diese „Arbeitshaltung“ über eine längere Zeit einzunehmen ist nicht empfehlenswert, denn schnell stellen sich durch die gekrümmte Arbeitsweise Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen ein. Das Fazit ist einfach: Ein Notebook gehört zum Arbeiten auf einen Tisch abgestellt.
Fürsorgepflicht des Malerbetriebs
Als Arbeitgeber trifft jeden Malerunternehmer eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Mobile Arbeit ist Teil des Arbeitsschutzes und muss daher in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die verwendete Hardware und die verwendete Software müssen für das mobile Arbeiten ohne unzuträgliche Belastungen geeignet sein. Dabei ist zu bedenken, dass Smartphones und Tablets für den klassischen Medienkonsum entwickelt worden sind. In dem Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird zum Smartphone-Einsatz ausgeführt: „Smartphones eignen sich zum Verwalten von Terminen, Adressen und gegebenenfalls kurzen Notizen. Sie können außerdem zur Anzeige und zum Nachschlagen von Informationen verwendet werden. Für eine umfangreichere Bearbeitung sollten die Daten auf Notebook oder PC übertragen werden.“ Smartphones und Tablets verfügen über kleine Bildschirme und keine Tastatur. Sie eignen sich daher unterwegs und auf der Baustelle zur schnellen Erfassung von Informationen wie Arbeitszeiten, Fotodokumentationen, Notizen und Sprachnachrichten, Regieleistungen und so weiter, also alles Dinge, die im Einzelfall nur wenig Zeit in Anspruch nehmen. Sollen hingegen unterwegs nicht nur Informationen erfasst und eingesehen, sondern klassische Büroarbeiten erledigt werden, ist ein Notebook das Mittel der Wahl. Bei einer ausreichenden Displaygröße und durch die Tastatur lassen sich Rechnungen und Angebote, Einsatzplanungen, Materialbestellungen und vieles mehr schnell und einfach – auch außerhalb des Büros – erledigen.
Bürofrei für Tablets & Co.
Was für unterwegs gilt, gilt erst recht fürs Büro. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen im Büro Mobilgeräte ohne Eingabetastatur nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können. Das heißt Geräte ohne Tastatur wie Tablets oder Phablets sind im Büro nicht gern gesehen und werden grundsätzlich nur für den kurzzeitigen Einsatz geduldet. Die fortschreitende Digitalisierung macht den Einsatz von Mobilgeräten ohne Tastatur im Büro ohnehin überflüssig. Das medienbruchfreie Zusammenspiel von Smartphone und Büro-PC oder Tablet und Büro-PC trägt dem Gesundheitsschutz Rechnung, sodass sich die unterwegs erfassten Daten arbeitsschutzkonform im Büro-PC automatisch weiterverarbeiten lassen. Nur softwareseitige Insellösungen erfordern unter Umständen einen mobilen Geräteeinsatz im Büro.
Welche sonstigen, konkreten Anforderungen an den Einsatz tragbarer Bildschirmgeräte im Büro gestellt werden, kann hier nachgelesen werden: ArbStättV-Anhang, Nummer 6.4
Übrigens: Die Arbeitsschutzgesetzgebung hat natürlich nur den Schutz des Arbeitnehmers im Auge. Chefs müssen sich selbst schützen. Sie sollten auch ihren Blick schärfen und sich vor gesundheitlicher Selbstausbeutung schützen.