Am 10. Dezember 2018 hat das Kabinett in Berlin ein „Arbeitsprogramm Bürokratieabbau“ beschlossen. Wer hier als Handwerksbetrieb den großen Wurf erwartet, wird enttäuscht werden. In dem Arbeitsprogramm werden zwar 50 Maßnahmen aufgeführt, die für zahlreiche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sorgen sollen. Doch die vom Handwerk immer wieder lautstark erhobenen Forderungen in Sachen Bürokratieabbau finden sich auf den ersten Blick nicht in großem Stil wieder. Es ist ein Bürokratieentlastungsgesetz III geplant, durch das insbesondere die Verringerung von Statistikpflichten und die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen angestrebt wird. Die konkrete Ausgestaltung und ob dadurch eine relevante und spürbare Entlastung der Betriebe erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.
Das sieben Seiten umfassende Arbeitsprogramm ist kein Geheimnis. Es kann von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern nachgelesen werden.
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