Viele Betriebe „kalkulieren“ mit sogenannten „Marktpreisen“, d.h. die Preise für die einzelnen Arbeiten werden den am Markt durchsetzbaren Preisen angeglichen. Man hört dann immer wieder die Begründung, daß man nur so Aufträge bekommen könne. Ist das sinnvoll? Nun ja, wer mit Marktpreisen operiert, der mag den einen oder anderen Auftrag zwar bekommen, aber was verdient er dabei? Wer seine Preisermittlung auf Marktpreisen aufbaut, der kennt nicht den Spielraum zu den tatsächlich anfallenden Kosten in seinem Betrieb. Und damit kann er nicht entscheiden, ob sich ein Auftrag lohnt bzw. ob er noch einen Nachlaß geben kann. Er weiß auch nicht, wie wettbewerbsfähig sein Betrieb überhaupt noch ist. Ob er mit der aktuellen Betriebsstruktur überhaupt eine Chance hat, zu den am Markt durchsetzbaren Preisen zu existieren. Und spätestens wenn es um betriebliche Entscheidungen, z.B. die Anschaffung von neuen Arbeitsgeräten oder die Einstellung eines Mitarbeiters geht, hilft der Marktpreis nicht weiter. Hierzu ein kleines Beispiel:
Berechnungsschema: Was kostet die Malerstunde 2014?
Verluste trotz positivem Jahresabschluß.
Wir haben für einen Malerbetrieb mittlerer Größe vor einigen Monaten einen Kosten-Stundensatz ermittelt. Der Betrieb ging bisher mit einem Stundensatz von 39,50 EUR an den Markt. Nach einer umfangreichen Kostenstrukturanalyse und anschließender Berechnung des Kosten-Stundensatzes kam ein Wert von 43,50 EUR heraus. Der Betrieb hat im Jahr etwa 28.800 produktive Arbeitsstunden, so daß sich ein rechnerischer Verlust von 115.200 EUR ergibt. Das war für den Firmeninhaber eine überraschende Situation. Er holte sofort die betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Geschäftsjahres hervor, die tatsächlich einen Gewinn vor Steuern von knapp 30.000 EUR auswies. Natürlich kam sofort die Frage nach dem Fehler in unserer Berechnung.
Überleben durch Selbstausbeutung und Substanzverzehr.
Wir haben uns dann den Bereich der kalkulatorischen Kosten etwas genauer angesehen. Zunächst hilft die Frau des Betriebsinhabers im Büro mit. Sie bekommt hierfür keine Entlohnung. In unserer Berechnung hatten wir einen Posten „mithelfende Familienangehörige“ mit vergleichbaren Kosten einer angestellten Bürokraft angesetzt. Weiterhin nutzt das Unternehmen Büro- und Lagerräume, die zum Privatvermögen des Inhabers gehören. Die Räume sind in einem guten Zustand und haben eine hervorragende Innenstadtlage. Sie könnten auch anderweitig vermietet werden. Da vom Unternehmen an den Inhaber aber keine Miete gezahlt wird, haben wir eine entsprechende Vergleichsmiete in unserer Berechnung angesetzt. Ebenso haben wir das Betriebsvermögen mit dem Zinssatz verzinst, den man bei einer Geldanlage auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist realisieren kann und die im Unternehmen vorhandenen Maschinen und Geräte so abgeschrieben, daß die Abschreibungsbeträge eine Neuanschaffung ermöglichen, sobald ein Defekt eintritt. Alle diese kalkulatorischen Ansätze wurden aus der Berechnung herausgenommen und siehe da es kam ein Stundensatz von 38,90 EUR heraus. Aber was bedeutet das für den Betriebsinhaber? Salopp gesagt: Wenn er seinen Betrieb schließen, seine Frau halbtags bei einem anderen Unternehmen arbeiten lassen, seine Betriebsräume vermieten und sein Betriebsvermögen auf die Bank legen statt im Betrieb belassen würde, dann bräuchte er nie mehr zu arbeiten und würde im Jahr mindestens 100.000 EUR verdienen. Das ist aber nicht sein Ziel. Oder betriebswirtschaftlich korrekt formuliert: Der Betrieb fährt zwar gemäß seinem steuerrechtlichen Jahresabschluß immer noch einen Gewinn ein. Die Kostenrechnung zeigt allerdings, daß der Betrieb aktuell von seiner eigenen Substanz lebt und damit eine zukünftige Finanzierung von Erhaltungsinvestitionen nur schwer möglich sein dürfte. Dieses Beispiel ist leider kein Einzelfall in Deutschland, sondern die Regel.
Wir haben uns dann die Kostenstruktur des Betriebs genau angesehen und tatsächlich Möglichkeiten gefunden, den Betrieb wieder wettbewerbsfähig zu machen – durch eine Umschichtung von Kosten und durch Änderungen in der Betriebsstruktur.
Wie ermittelt man einen Mindest-Stundenverrechnungssatz?
Zunächst müssen die tatsächlichen Kosten des Betriebs aufgelistet werden. Grundlage hierfür bilden meist die steuerrechtlichen Jahresabschlüsse und die Personaldaten der letzten zwei oder drei Geschäftsjahre. Die Kosten werden nach ihrer Herkunft und Zusammensetzung aufgeschlüsselt. Hierbei wird insbesondere der Bezug zur produktiven Arbeitsleistung hergestellt. Die tatsächlichen Kosten werden hierbei in eine Plankostenrechnung überführt, d.h. es wird ein Zusammenhang zwischen der Kostenursache und der jeweiligen Kostenausprägung hergestellt. Die Plankostenrechnung liefert dann den Kosten-Stundensatz für die aktuelle Betriebsstruktur. Sie ermöglicht aber auch betriebliche Entscheidungen anhand der Kostenauswirkung zu untermauern: Wie wirkt sich z.B. die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters auf die Produktivität aus? Und was ist die optimale Betriebsgröße? Diese und andere Fragen kann beantworten, wer seine Kostenstruktur kennt. Wer seine Kostenstruktur aber nicht kennt, der betreibt Unternehmensführung im Blindflug und ohne Fallschirm.
Wer jetzt Laust darauf bekommen hat, den Kosten-Stundensatz seines Betriebs zu ermitteln, dem kann geholfen werden. C.A.T.S.-Soft bietet seinen Kunden ein aktuelles Berechnungsschema zur Ermittlung des Kosten-Stundensatzes für 2014. Auch Leser von MALERBLOG.NET können dieses Schema per eMail kostenfrei bei C.A.T.S.-Soft anfordern.
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