Trotz seines Verbots im Jahr 1993 ist Asbest noch immer in vielen Gebäuden enthalten. Solange der Stoff verbaut ist, besteht in der Regel keine Gefahr. Doch bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten können Asbeststäube beispielsweise aus Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen oder Estrich freigesetzt und von Beschäftigten eingeatmet werden. Mit schwerwiegenden Folgen: Asbestfasern können Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom, die in der Regel tödlich enden, verursachen.
Die Statistik der BG BAU macht die Brisanz deutlich: Bei den Berufskrankheiten ist Asbest die häufigste Todesursache. In den vergangenen zehn Jahren sind 3.376 Versicherte der BG BAU infolge einer asbestbedingten Berufserkrankung gestorben, allein im Jahr 2022 waren es 320.
Auch die Zahl der Neuerkrankungen nahm im vergangenen Jahr zu. So wurden der BG BAU im Jahr 2022 insgesamt 2.414 neue Verdachtsfälle asbestbedingter Berufserkrankungen gemeldet. Davon entfiel mit 1.291 Verdachtsanzeigen mehr als die Hälfte auf Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs durch Asbest (2021: 1.290), gefolgt von Asbestose mit 716 Verdachtsanzeigen (2021: 670).
Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU: „Asbest ist ein nach wie vor aktuelles Problem, denn wir müssen bei Bestandsbauten immer davon ausgehen, dass Asbest enthalten sein kann. Sollen Arbeiten im Bestand stattfinden, ist vorab eine genaue Recherche und möglicherweise eine Materialanalyse unerlässlich. Danach müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.“
Die gute Nachricht ist: Effektiver Schutz vor der tödlichen Faser ist möglich und machbar. Besonders wichtig ist es, staubarm zu arbeiten. Wo Stäube entstehen, müssen diese abgesaugt und gefiltert werden. Betroffene Arbeitsbereiche sind von anderen Bereichen abzuschotten, damit Asbest nicht verschleppt wird. Bei Gefährdungen sind Atemschutzmasken und staubdichte Schutzanzüge erforderlich.
Quelle: BG Bau
Malerblog.net-TIPP Umfangreiche Informationen rund um das Thema „Asbest“ finden Handwerker auf der Informationsplattform der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Hier geht’s zur Onlineplattform Asbest (externer Link): www.baua.de/asbest |