Asbest ist zwar seit 1993 verboten, doch in Bestandsgebäuden lauert noch weiterhin die Gefahr mit Asbest bei Umbau-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten in Berührung zu kommen. So sind laut Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) noch Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest in Bestandsgebäuden verbaut. „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich, enthalten sein kann“, sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. „Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut“.
Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Malerblog.net berichtete. Die BG BAU informiert jetzt umfassend über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.
Der Leitfaden der BG BAU zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem werden die konkreten Anforderungen an Arbeiten mit Asbest in Bestandsgebäuden dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt. Der Leitfaden enthält eine Checkliste für die richtige Wahl der Maßnahmen, eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung.
Der Leitfaden kann über folgenden externen Link abgerufen werden: https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/asbest-bauen-im-bestand-leitfaden-handwerksnahe-taetigkeiten
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen außerdem folgende weitere Hilfestellungen für die sichere und rechtskonforme Umsetzung der GefStoffV an (externe Links):
- Onlineseminar zur Novelle der GefStoffV am 10. März 2025 um 10:00 Uhr und um 13:30 Uhr
- E-Learning „Grundkenntnisse Asbest“ (unter Digitale Lernangebote / E-Learning-Angebote)
- Schulung „Qualifizierung für Sachkundige nach TRGS 519 zur innerbetrieblichen Schulung zur Vermittlung der Grundkenntnisse Asbest“
- Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“
- Eingabehilfe für die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
- App „Asbest in Gebäuden“ zu typischen Asbestfundstellen
Quelle: BG Bau