Datenschutz ist wichtig und wird in Deutschland groß geschrieben. Keine europarechtliche Vorgabe, sondern eine ausschließlich deutsche Regelung und damit ein nationaler Sonderweg, ist die Bestellpflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Überschreitung einer bestimmten mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiterzahl. Nach dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (§38 BDSG) in seiner aktuellen Fassung sind Betriebe, in denen mehr als zehn Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben, verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Viele kleine und mittelständische Betriebe stöhnten über diese Bürokratie- und Kostenbelastung.
Datenschutzbeauftragter ab 20 Mitarbeiter Pflicht
In der Nacht zu Freitag hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, dass diese betriebliche Bestellpflicht gelockert wird. Die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, wurde von zehn auf 20 angehoben. Mit der Ausweitung der Mitarbeiterzahl auf 20 dürfte für die große Mehrheit der Handwerksbetriebe künftig keine Bestellpflicht mehr bestehen.
ZDH fordert risikorechten und praxisnahen Datenschutz
Doch die Entbindung von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entbindet nicht von der Einhaltung der Datenschutzgesetze. Diese gelten natürlich weiterhin für alle Betriebe in gleichem Maße. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hält daher weitere Anpassungen für erforderlich und fordert: „Es darf nicht bei den jetzt beschlossenen Maßnahmen bleiben. Handwerksbetriebe stellen kein relevantes Risiko für den Datenschutz dar und sollten geringeren Anforderungen als Internetgiganten und Anbieter sozialer Medien unterstellt werden. Es macht einen Unterschied, ob ein globaler IT-Konzern oder ein regionaler Handwerksbetrieb die Daten seiner Kunden verarbeitet. Diese Unterschiede müssen in Gesetz und Praxis stärker zur Geltung kommen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die aktuelle Evaluierung der DSGVO dazu genutzt wird, den Datenschutz risikogerecht, praxisnah und für alle Betriebe umsetzbar zu gestalten. Hierzu gehören an erster Stelle Anpassungen der zahlreichen Informations- und Dokumentationspflichten. Das Handwerk hat gezielte Vorschläge unterbreitet.“
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