In der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Durch diesen Gesetzesentwurf erhöht die Bundesregierung die Anforderungen an eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, um insbesondere kleine und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen besser zu schützen. Die seit Jahren in Kritik stehende Abmahnpraxis durch unseriöse Abmahnvereine und Abmahnanwälte erhielt mit der im letzten Jahr in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nochmals Aufwind. Gegenstand von Abmahnungen waren seitdem oft vermeintliche Verstöße gegen die DS-GVO auf Firmenwebseiten. Mit dem Gesetzesentwurf soll nunmehr missbräuchlichen Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben werden, insbesondere finanziellen Anreizen soll der Boden entzogen werden.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagt dazu: „lch begrüße es sehr, dass wir insbesondere zum Umgang mit Abmahnungen von Datenschutzverstößen eine Einigung gefunden haben und den Gesetzesentwurf heute beschließen konnten. Es ist ein guter Ausgleich zwischen dem wichtigen Anliegen des Datenschutzes und dem Schutz kleiner und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, für den ich mich sehr eingesetzt habe.“
Bis der Entwurf als Gesetz in Kraft treten wird, dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen. Die Bundesregierung muss den Entwurf in den Bundestag einbringen und dieser muss nach in der Regel drei Lesungen das Gesetz letztendlich beschließen.
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