Den Abbau von Rechtsunsicherheit und Bürokratiekosten hat sich das Land Niedersachen in Sachen Datenschutz auf die Fahnen geschrieben. In der Bundesratssitzung am 12. April 2019 stellte es daher einen Entschließungsantrag vor, in dem es daher eine stärkere Entlastung kleinerer Unternehmen und Vereine fordert und nationale Sonderwege kritisiert.
Aus Sicht von Handwerksbetrieben sind die beiden folgenden Forderungen interessant: Wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten vorhalten. Dies sieht nicht die DSGVO , sondern das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor und stellt damit einen deutschen Alleingang dar. Hierdurch entstehen den Unternehmen in Deutschland nicht unerhebliche Kosten, die Unternehmen gleicher Größenordnung in anderen EU-Staaten sparen. Diesen deutschen Sonderweg kritisiert das Land Niedersachsen und wünscht eine Anhebung der Mindestanzahl von zehn Personen. Dies würde zu einer finanziellen und bürokratischen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen führen.
Des Weiteren drängt das Land Niedersachsen auf eine klarstellende, gesetzliche Regelung, dass geringfügige Verstöße kleiner und mittelständischer Unternehmen gegen die DSGVO nicht abmahnfähig sind.
Der Entschließungsantrag wurde in die Fachausschüsse verwiesen. Diese werden Ende April darüber beraten. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.