3G am Arbeitsplatz wird in wenigen Tagen in Deutschland Realität. Die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes erhielt bereits heute, nur einen Tag später, die Zustimmung des Bundesrats. Teil des darin enthaltenen Maßnahmenpaketes ist die bundesweite Einführung von 3G am Arbeitsplatz. Die 3G-Regel wird für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl und unabhängig vom tatsächlichen Infektionsgeschehen, bis 19. März 2022 gelten.
3G am Arbeitsplatz regelt den Zutritt zur Arbeitsstätte. So dürfen Beschäftigte ihre Arbeitsstätte nur noch betreten oder eine gemeinsame Fahrt zur Baustelle nur dann antreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies mit einem Nachweisdokument belegen. Doch von 3G am Arbeitsplatz erfasst sind nicht nur Beschäftigte. [Weiterlesen…]