Sommerzeit ist Fassadenzeit. In diesen Monaten arbeiten Maler und Stuckateure vermehrt im Freien und sind fast täglich der intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Wer durch seinen Job jahrelang einer intensiven UV-Strahlung ausgesetzt ist, hat ein um ein Vielfaches erhöhtes Risiko an weißem Hautkrebs zu erkranken. Heller Hautkrebs gehört daher bei Freiarbeitern zum Berufsrisiko und ist daher seit 1. Januar 2015 eine anerkannte Berufskrankheit.
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
Besser ist es jedoch, es erst gar nicht zur Diagnose Hautkrebs kommen zu lassen. Hier ist auch der Arbeitgeber gefordert, sein Möglichstes zum Schutz seiner Mitarbeiter zu tun. Denn nach §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist er verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Technische Maßnahmen wie Schattensegel oder organisatorische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise eine geschickte Planung der Arbeitszeiten und Arbeitsabläufe können dafür sorgen, dass Mitarbeiter möglichst wenig der UV-Strahlung ausgesetzt sind. Doch ist es natürlich nicht immer möglich für einen schattigen Arbeitsplatz zu sorgen.
Schutz von Haut und Augen
Daher hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Mitarbeiter auch persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen. So gehört eine vernünftige Kopfbedeckung und sonnendichte Kleidung dazu. Oberkörperfrei ist ein absolutes No-Go und ist es auch noch so heiß im Sommer. Es sollte möglichst viel vom Körper bedeckt sein, damit den UV-Strahlen keine Angriffsfläche geboten wird. Daher ist es wichtig, so wenig Haut wie möglich der direkten Sonneneinstrahlung auszusetzen. Für Hautpartien, die der Sonne ausgesetzt sind, ist Sonnencreme mit einem hohen Schutzfaktor ein absolutes Muss. Mindestens Lichtschutzfaktor 30-50 sollte es schon sein. Auch die Augen müssen im Sommer vor schädlichen UV-Strahlen geschützt werden. Hier bieten sich zum Schutz Sonnenbrillen mit geeignetem UV-Filter und Blendschutz an.
TIPP: Sonnencreme gibt’s gratis vom Chef
Mit betrieblichen Unterweisungen sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisieren und auf entsprechende Schutzmaßnahmen hinweisen. Wer am Ende der Unterweisung seinen Mitarbeitern eine Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor überreicht, zeigt deutlich, dass ihm die Gesundheit seiner Mitarbeiter am Herzen liegt. Sonnenschutzcreme ist nicht teuer, schützt aber die Gesundheit. Das freut die Mitarbeiter und den Chef.
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