An den seit der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 stetig fallenden Basiszinssatz hat man sich fast schon gewöhnt. So lag dieser im vergangenen Jahr durchgehend bei einem bereits super-niedrigen Wert von 0,12%. Jetzt traut man aber seinen Augen kaum: Seit 01.01.2013 liegt der Basiszinssatz unter Null und hat damit einen negativen Wert von –0,13% erreicht. Das gabs`s noch nie!
Damit haben selbst Softwareprogrammierer vielfach nicht gerechnet mit der Folge, daß wohl das eine oder andere Softwareprogramm bei der Verarbeitung dieses negativen Werts Probleme bereitet. Nicht so die Softwareprogramme aus dem Hause C.A.T.S.-Soft. Anwender der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM sowie der Finanzbuchhaltungssoftware C.A.T.S.-WFIBU können wie gewohnt den Basiszinsatz im Mahnwesen hinterlegen, nur diesmal eben als negativen Wert, also mit vorangestelltem Minuszeichen. Die Software errechnet dann automatisch bei Ausgabe der Mahnungen den korrekten Verzugszinssatz und damit auch den Verzugszins.
Der sog. Basiszinssatz dient hauptsächlich der Berechnung von Verzugszinsen. So beträgt der gesetzliche Verzugszins 5%-Punkte über dem Basiszinssatz, unter Kaufleuten 8%-Punkte über dem Basiszinssatz. Durch die Absenkung des Basiszinssatzes auf –0,13% bedeutet dies konkret: Kaufleute zahlen nur noch 7,87% Verzugszinsen, Verbraucher nur noch 4,87%.
Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich – jeweils zum 01.01. und 01.07. – von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Als Bezugsgröße für die Berechnung des Basiszinssatzes dient der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB). Den Basiszinssatz kann man unter www.basiszinssatz.de abrufen.