
In Deutschland sind laut Minijob-Zentrale 6,5 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt. Allein das Handwerk beschäftigt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2024 rund 1,3 Millionen Minijobber.
Ein Minijobber darf maximal 603 Euro im Monat verdienen. Was für den einen ein existenzieller Nebenverdienst ist, bedeutet für den anderen ein zusätzliches Taschengeld. Warum Menschen einem solchen „Mini-Teilzeitjob“ nachgehen, wird statistisch nicht erfasst und bleibt daher Spekulation.
Rentenversicherung: Viele verzichten auf Leistungen
Für viele Minijobber dürfte attraktiv sein, dass sie ihr Einkommen „brutto für netto“ beziehen können. Zwar gilt bereits heute die Rentenversicherungspflicht für Minijobber, allerdings kann auf diese ausdrücklich verzichtet werden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung haben im gewerblichen Bereich fast 80 Prozent der Minijobber von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sie wollen „brutto für netto“ in der Tasche haben und haben sich bewusst gegen eine eigene Beitragszahlung entschieden.
Nur jeder fünfte Minijobber zahlt den Eigenanteil von 3,6 Prozent seines Lohns in die Rentenversicherung ein und sichert sich damit wichtige Leistungsansprüche. Dabei wird nicht nur dieser Eigenanteil dem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben. Auch der pauschale Arbeitgeberbeitrag von 15 Prozent wird dem Rentenkonto des Minijobbers nur dann gutgeschrieben, wenn dieser den Eigenanteil entrichtet. Verzichtet der Beschäftigte darauf, fließt der Arbeitgeberbeitrag in die allgemeine Rentenkasse.
Reformpläne sorgen für Diskussionen
Offenbar steht nun eine Reform der Minijobs bevor. Die Rentenkommission hat der Bundesregierung ihre Empfehlungen vorgelegt und dabei die Abschaffung der bisherigen Minijob-Regelungen angeregt. Künftig sollen Minijobber grundsätzlich Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Damit würde der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus entfallen. Die Rentenkommission verweist in ihrem Bericht darauf, dass damit zugleich auch die Notwendigkeit zur gesonderten Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs) entfalle. Kurz gesagt: Kein Minijob, kein Midijob.
Wie die Bundesregierung die Empfehlungen der Rentenkommission konkret aufgreift und welche Ausnahmen möglicherweise vorgesehen werden, bleibt abzuwarten. Zahlreiche Branchenverbände haben bereits Kritik angekündigt. Mit Spannung wird nun der Referentenentwurf aus dem von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet.
Insgesamt hat die Rentenkommission 33 Empfehlungen vorgelegt. Der gesamte Bericht der Kommission kann auf den Onlineseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden (externer Link): Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Juni 2026)

