Nicht nur in Coronazeiten arbeiten die Menschen nach langen Wintermonaten gerne wieder im Freien. Auch Beschäftigte im Maler- und Stuckateurhandwerk zieht es nach draußen. Außenarbeiten gehören wieder zum beruflichen Alltag und schönstes Sonnenwetter macht den Start in die Fassadensaison zu einem freudigen Ereignis. An der frischen Luft arbeiten und sich die Sonne auf die Haut scheinen lassen, das macht vor allem im Frühjahr, wenn noch keine Sommerhitze zu verspüren ist, Spaß. Doch das Arbeiten im Freien birgt unterschätzte Gefahren.
UV-Strahlung nicht unterschätzen
Die Sonne ist Lebenselixier. Ohne Licht und ohne die wärmenden Sonnenstrahlen wäre für uns Menschen ein Leben auf der Erde undenkbar. Doch alles Positive hat auch eine negative Seite. Während sich extreme Hitze bei Arbeiten im Freien schnell körperlich bemerkbar macht, ist dies bei normaler Sonneneinstrahlung nicht sofort der Fall. Genau das kann für Menschen, die täglich im Freien arbeiten, gefährlich werden. Die natürliche Ultraviolettstrahlung, kurz UV-Strahlung, des Sonnenlichts ist unsichtbar. Daher wird die Intensität der UV-Strahlung häufig unterschätzt. Sogar Wolken bieten kaum Schutz, sodass die UV-Strahlung auch bei einem bedeckten Himmel in den Sommermonaten sehr hoch sein kann. Um die Haut dauerhaft zu schädigen, bedarf es keines Sonnenbrandes, wie fälschlicher Weise oft vermutet wird. Das macht die Gefahr, die mit UV-Strahlung einhergeht, besonders heimtückisch.
Hautkrebs dominiert Berufskrankheiten
Beschäftigte am Bau haben daher ein um ein Vielfaches höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als ein Büroarbeiter. Hautkrebs gehört bei Beschäftigten, die regelmäßig im Freien arbeiten, zum Berufsrisiko. Dies zeigt sich auch in den aktuellen Zahlen, die die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) veröffentlicht hat. Hautkrebs war im Jahr 2020 die häufigste Berufskrankheit am Bau. Fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit geht auf Hautkrebs zurück. In absoluten Zahlen handelt es sich dabei um mehr als 2.700 neue Fälle wie eine vorläufige Auswertung der BG Bau zeigt.
Dies macht mehr als deutlich, dass die Gefahr, die durch UV-Strahlung droht, im Bauhandwerk nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG Bau sagt zur drohenden Hautkrebsgefahr: „Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass betroffen die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zu Hautkrebs.“
Prävention nach dem TOP-Prinzip
Präventives Handeln ist das A und O. Nur der richtige Schutz vor Sonne kann die Gefahr bannen. Die Gefährdungsbeurteilung ist das richtige Instrument für die Festlegung der Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber. Die BG Bau verweist darauf, dass hier die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen dem klassischen Präventionsprinzip, auch TOP-Prinzip genannt, gefolgt werden sollte. TOP steht für technisch, organisatorisch, persönlich und bedeutet, dass zunächst nach technischen und organisatorischen Lösungen gesucht, aber letztlich auch persönliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Zu den technischen UV-Maßnahmen gehören Maßnahmen, die Schatten spenden wie Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel. Können diese nicht zielführend umgesetzt werden, sollten ergänzend organisatorische Maßnahmen zum Einsatz kommen. Hier ist zum Beispiel an geänderte Arbeitszeiten zu denken. Da die Belastung durch natürliche UV-Strahlung in den Monaten April bis September zwischen 11 und 16 Uhr am höchsten ist, könnte die Arbeitszeit so geplant werden, dass sie nicht in diese Zeit fällt. Ein früherer Arbeitsstart in den Morgenstunden ist für die meisten Betriebe sicher leicht umsetzbar. Aber in der Regel dürften diese Maßnahmen allein nicht ausreichen und so müssen zudem persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Hierbei ist vor allem an den Körperschutz zu denken. Neben geeigneter Kleidung sollte die nicht bedeckte Haut regelmäßig mit UV-Schutzcremes versorgt werden. Experten der BG Bau empfehlen hier einen Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50 zu verwenden. Auch UV-Schutzbrillen sowie eine geeignete Kopfbedeckung gehören zum persönlichen Schutz.
Mitarbeiter motivieren
Jedes Jahr aufs Neue sollten Malerunternehmer ihre Beschäftigten für dieses wichtige Thema sensibilisieren. „Steter Tropfen höhlt den Stein“ ist ein altbekanntes Sprichwort, in dem viel Wahrheit steckt. Das UV-Schutz-Paket der BG Bau eignet sich hervorragend, um die Mitarbeiter mit der Nase auf das sonnige Thema zu stoßen, das so viel Unheil anrichten kann. Das Paket beinhaltet eine UV-Check-Karte, eine UV-Schutzcreme, eine Sonnenbrille mit Beutel und Informationsmaterial zu UV-Schutz und kann bei der BG Bau kostenfrei angefordert werden. Mit diesem kleinen Präsent in der Hand kommt man schnell ins Gespräch und die Mitarbeiter wissen um den Schutz ihrer Gesundheit.
Hier geht’s zur Bestellseite der BG Bau: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-schutz/uv-schutz-paket/uv-schutz-paket-bestellen/