Schimmel im Farbeimer? Pflichtschulung für Klebstoff? Was erwartet Maler und Stuckateure?

Schimmel im Farbeimer?

Von einer Post-Corona-Zeit zu sprechen, wäre wohl etwas verfrüht. Aber die Zeiten von Lockdowns und Kontaktbeschränkungen scheinen vorüber. Viele Betriebe freuen sich wieder auf eine Rückkehr zur „Normalität“. Doch was ist normal? Zeiten, in denen – nur rund eintausend Kilometer entfernt – Krieg herrscht, sind sicher nicht normal. Und auch ansonsten bleibt den Betrieben im Maler- und Stuckateurhandwerk nicht all zu viel Zeit zum Durchatmen, denn neue Situationen und Anforderungen stellen die Betriebe stets vor neue Herausforderungen. Um anstehende Veränderungen bewältigen zu können, gilt es frühzeitig gut informiert zu sein. 

 

Daher hat Malerblog.net bei der Farbenindustrie nachgefragt, was es mit der befürchteten Verknappung von Konservierungsmitteln auf sich hat, welche neuen Anforderungen durch die Beschränkung von Diisocyanaten von Herstellern und Verarbeitern zu erfüllen sind und ob bei den Herstellern von Farben und Lacken schon erste Auswirkungen des Ukrainekriegs feststellbar sind. Die Antworten gab Alexander Schneider, Leiter Kommunikation beim Verband der deutsche Lack- und Druckfarbenindustrie, kurz VdL.  

Herr Schneider, in einer Mitteilung wies der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie daraufhin, dass es eine Verknappung von Konservierungsmitteln für Farben, Lacke und Druckfarben geben könne. Welche Folgen hätte das für die Verarbeiter im Maler- und Stuckateurhandwerk?

Die Industrie warnt seit langem davor, dass durch regulatorische Beschränkungen im Rahmen der Biozidprodukteverordnung (BPR) immer weniger geeignete Konservierungsmittel verfügbar sind, was die Zukunft wasserverdünnbarer Formulierungen zunehmend gefährdet. Die meisten wasserbasierten Produkte benötigen Konservierungsmittel zum Schutz vor mikrobiellen Befall – dies gilt nicht nur für Farben und Lacke. Momentan ist eine effiziente Konservierung noch gewährleistet, im Zuge des sogenannten Prüfprogramms für Altwirkstoffe werden jedoch alle am Markt befindlichen Wirkstoffe neu bewertet und mit Anwendungsbeschränkungen versehen, welche dies zunehmend erschweren. Aufgrund der Art der regulatorischen Beschränkungen sind im Bereich der Konservierungsmittel vor allem die DIY-Produkte betroffen, Auswirkungen auf den Profi-Bereich sind jedoch ebenfalls zu befürchten.

Die Problematik findet sich nicht nur bei den sogenannten Topfkonservierern, welche die Farbe im Gebinde vor mikrobiellem Verderb schützen, sondern auch bei den Filmschutzmitteln, welche Fassadenbeschichtungen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum schützen. Auch hier sehen wir, dass die regulatorische Schraube zunehmend angezogen wird und immer höhere Auflagen gestellt werden. Das führt dazu, dass bewährte und sichere Wirkstoffe wegfallen, ohne dass neue am Markt erscheinen. Aus Sicht des VdL haben sowohl biozidhaltige als auch biozidfreie Fassadenfarben ihren Platz am Markt, es muss abhängig von den lokalen Gegebenheiten und der Befallswahrscheinlichkeit von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine Farbe mit oder ohne Filmschutzmittel die nachhaltigere Lösung ist. 

Der VdL setzt sich daher mit seinen Partnern dafür ein, dass der aktuelle starre, formalistische Bewertungsprozess verbessert wird, um ein Maximum an Verbraucher- und Umweltschutz zu gewährleisten und gleichzeitig eine funktionale Konservierung zu ermöglichen. Dafür wurde auch in der aktuellen Kampagne #CoatingsNeedPreservatives geworben.

Erst kürzlich wurde durch die Europäische Kommission eine neue Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten in Stoffen und Gemischen beschlossen. Was müssen Verarbeiter jetzt  wissen und beachten?

Isocyanate werden in der Farbenindustrie als Härterkomponente für sogenannte 2-Komponentensysteme, zum Beispiel für Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen und Druckfarben eingesetzt. Diese Härterkomponenten enthalten in der Regel Diisocyanate als Restmonomere und fallen deshalb unter die Beschränkung.

Die Beschränkung sieht vor, alle Arbeitnehmer, die mit Diisocyanaten über 0.1 Gewichtsprozent umgehen, ausreichend über Risiken der Stoffe und Möglichkeiten der Risikominimierung zu informieren. Dies soll über regelmäßige Schulungsmaßnahmen realisiert werden. Die Schulungsverpflichtung beim Umgang mit Diisocyanaten und diisocyanathaltigen Produkten betrifft sowohl die Hersteller als auch die Anwender diisocyanathaltiger Beschichtungen, somit auch Maler und Stuckateure.

Seit Februar 2022 muss auf der Verpackung bzw. dem Etikett von Produkten, die unter die Beschränkung fallen, die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben unterscheidbar angebracht werden:

„Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“

Maler oder Stuckateure, die mit so gekennzeichneten Produkten umgehen, müssen bis zum 24.8.2023 die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter absolviert und dokumentiert haben. Arbeitgeber haben die Pflicht die Aufzeichnungen über die Schulung ihrer Mitarbeiter zu führen. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Schulung erforderlich.

Die Beschränkung schreibt den Inhalt dieser Schulungen vor und hat die Rohstoffhersteller verpflichtet, Schulungsmaterialien zu erstellen. Die Herstellervereinigung ISOPA/ALIPA hat daher mit allen beteiligten Industriezweigen zusammen eine Internetplattform als Basis für die Schulungsmaßnahmen erstellt. Diese ist in deutscher Sprache über die Website https://safeusediisocyanates.eu/de/  erreichbar, weitere Amtssprachen werden folgen. Die Schulungen müssen nicht verpflichtend über die ISOPA/ALIPA Plattform erfolgen, wenn andere Systeme in den Firmen etabliert sind und den in der Beschränkung genannten Schulungsinhalt liefern.

Weiterhin zu beachten ist, dass die Schulung nicht von den rechtlichen Vorgaben der Unterweisung nach § 14 der Gefahrstoffverordnung entbindet, die jährliche Gefahrstoffunterweisung muss trotzdem erfolgen.

Der Krieg in der Ukraine wird Folgen für Deutschland haben. Werden erste Auswirkungen auf die deutsche Farb- und Lackindustrie schon spürbar? Gibt es bereits Engpässe oder sonstige Restriktionen?

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine berührt natürlich auch viele Unternehmen der Farbenbranche unmittelbar. Zwar macht der Anteil Russlands an den gesamten Im- und Exporten der Industrie nur rund 2 Prozent aus. Aber vor allem größere Firmengruppen haben seit den neunziger Jahren ihre Geschäfte in die Nachfolgestaaten der Sowjetunion ausgedehnt, Kooperationen mit ukrainischen und russischen Unternehmen geschlossen oder gleich eigene Werke und Lager im Osten gegründet.

Nun – nach Kriegsausbruch und verhängten Sanktionen – sieht man sich vor einer ganzen Reihe von Problemen und Herausforderungen. Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung in Europa macht Prognosen zurzeit unmöglich. Dabei bleiben die anhaltenden Lieferkettenstörungen bei verschiedenen Vorprodukten sowie die hohen Preise vor allem der energetischen Rohstoffe noch auf ungewisse Zeit akut.

 


Neugierig auf mehr?

Vertiefende Informationen zu den im Interview angesprochenen und weiteren Themen finden sich auf der Website des VdL unter
www.wirsindfarbe.de

 

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