„Jung kauft Alt“ – so lautet das neue KFW-Förderprogramm, das seit 3. September 2024 am Start ist. Junge Familien sollen mit zinsgünstigen Förderkrediten einen Anreiz erhalten, um in sanierungsbedürftige Bestandsgebäude zu investieren. Laut KfW beträgt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung aktuell beispielsweise 1,51% effektiv. Förderfähig ist nur der Bestandserwerb zur Selbstnutzung. Mit der Förderzusage einher geht die Verpflichtung, die erworbene Bestandsimmobilie energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Von dieser Sanierungspflicht dürfte nicht zuletzt auch das Bauhandwerk profitieren.
Doch genau diese Sanierungsvorgabe wird bereits kritisch beäugt. Muss beispielsweise ein Gebäude der Energieeffizienklasse H auf ein energetisches Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ getrimmt werden, ist dies mit sehr hohen Kosten verbunden. Dies könnte für eine junge Familie schnell zu einem finanziellen Fiasko werden. Es bleibt also abzuwarten, ob sich das neue Förderprogramm, das gut gedacht ist, in der Praxis bewähren wird.
Die wichtigsten, von der KFW in ihrer Pressemeldung vom 2. September 2024 benannten Programmdetails im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind.
- Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
- Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
- Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 EUR beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR und ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm.
- Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW.
Mehr Infos zu dem Förderprogramm gibt’s hier (externer Link): Kredit Nr. 308 – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb