Ab dem 9. Oktober 2025 gibt’s eine neue Pflicht für Banken und Sparkassen: die Empfängerprüfung – im Fachjargon „Verification of Payee (VoP)“ genannt. Bei jeder Überweisung in Euro innerhalb des Euroraums wird künftig automatisch überprüft, ob Empfängername und IBAN tatsächlich zueinander passen. Stimmen die Angaben nicht überein, stoppt die Bank die Überweisung und informiert den Zahlenden.
Mehr Sicherheit beim Zahlungsverkehr
Was zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingt, dient in Wahrheit einem wichtigen Zweck: mehr Schutz vor Überweisungsbetrug. Bislang wurde bei einer Überweisung nicht geprüft, ob der angegebene Name auch wirklich zum Konto gehört. Diese Lücke nutzten Kriminelle in den letzten Jahren gezielt aus – sie manipulierten Rechnungen, änderten IBANs und leiteten Zahlungen auf eigene Konten um. Auch Handwerksbetriebe waren Opfer dieser Betrugsmasche mit teils erheblichen finanziellen Schäden. Malerblog.net berichtete hierüber bereits ausführlich im Beitrag „Wachsende Gefahr im Büroalltag – Betrüger manipulieren Rechnungen und kassieren ab“.
Mit der neuen Empfängerprüfung wird genau hier angesetzt. Doch damit Überweisungen künftig reibungslos funktionieren, sollten Malerbetriebe jetzt aktiv werden – sowohl als Zahlender, aber auch als Zahlungsempfänger.
Wenn der Malerbetrieb Rechnungen bezahlt
Täglich werden in Malerbetrieben Lieferantenrechnungen bezahlt. Ab jetzt prüft die Bank vor Ausführung einer Überweisung, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen – der Vorgang dauert nur wenige Sekunden. Über das Ergebnis wird der Zahlende sofort informiert. Werden Abweichungen festgestellt, erhält der Zahlende einen entsprechenden Hinweis. Er kann jetzt die Eingabe ändern, die Überweisung trotzdem freigeben oder die Überweisung stoppen und erstmal beim Zahlungsempfänger nachfragen. Es gibt zwei Arten von Warnhinweisen, je nachdem ob die Daten nur teilweise oder gar nicht zusammenpassen.
Bei leichten Unterschieden zeigt die Bank den korrekten Empfängernamen an. Dies ermöglicht dem Zahlenden eine schnelle Prüfung, ob Empfänger und IBAN zusammen passen. Die Unterschiede beim Empfängernamen liegen oft in Tippfehlern, Sonderzeichen, Akzenten, Umlauten oder der Groß- und Kleinschreibung begründet.
Stellt die Bank bei der Empfängerprüfung fest, dass deutliche Abweichungen vorliegen, erscheint ein rot gekennzeichneter Warnhinweis. In diesem Fall sollte der Betrieb auf jeden Fall den Überweisungsvorgang beenden, seinen Lieferanten oder Dienstleister kontaktieren, den korrekten Empfängernamen klären und erst anschließend eine Zahlung ausführen.
Wichtig zu wissen
Stimmen Empfängername und IBAN nicht überein und führt der Zahlende – trotz Hinweis seiner Bank – dennoch die Überweisung aus, so trägt er allein das Risiko einer Falschüberweisung! Die Bank haftet in diesen Fällen nicht.
Wenn der Malerbetrieb Rechnungen stellt
Was bedeutet die neue Empfängerprüfung aber für den Malerbetrieb als Rechnungssteller und Zahlungsempfänger?
Nochmal zur Erinnerung: Damit Kunden eine Überweisung erfolgreich ausführen können, muss der Empfängername auf der Rechnung exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Kommt es bereits zu leichten Abweichungen, lösen diese einen Hinweis an den Zahlenden aus. Die folgenden drei Tipps sollten Malerbetriebe daher beherzigen, wenn sie ihren Kunden eine schnelle und problemlose Zahlung ermöglichen wollen:
Tipp 1: Auf der Rechnung sollte klar ersichtlich sein, auf welchen Namen das Konto lautet. Nur so ist es dem Kunden ohne Aufwand möglich, eine Überweisung erfolgreich auszuführen. Idealerweise entspricht der Kontoinhabername dem Unternehmensnamen.
Tipp 2: Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass der Kontoinhabername nicht dem Unternehmensnamen oder der offizielle Firmenname nicht der gängigen Firmenbezeichnung entspricht. Um dennoch bei einer Überweisung einen positiven Abgleich zu erreichen, ermöglichen es Banken, weitere Handelsnamen, sogenannte Alias, zu einem Konto zu hinterlegen. Wer diese Option nutzen möchte, sollte rechtzeitig das Gespräch mit der Bank suchen.
Tipp 3: Haben Malerbetriebe mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken und Sparkassen sollte darauf geachtet werden, für diese Konten stets den gleichen Empfängernamen zu nutzen. Das vermeidet Missverständnisse und erleichtert den Kunden die Zahlung.
Schon gewusst?
Malerbetriebe, die die Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM einsetzen, helfen ihren Kunden schon seit Jahren ihre Rechnungen schnell und sicher zu begleichen. Sie geben auf der Rechnung den sogenannten Girocode aus. Dies ist ein QR-Code, der bereits alle relevanten Daten wie Rechnungsbetrag, Verwendungszweck, Bankverbindung und Empfängername enthält. Der Kunde muss nichts mehr umständlich abtippen. Er scannt einfach den QR-Code mit seiner Banking-APP und im Handumdrehen hat der Malerbetrieb das Geld auf dem Konto. Einfacher geht’s nicht. Mehr Infos gibt’s hier: Der Kunde zahlt mit QR-Code