Die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA ist auch von Malerbetrieben nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Da auch nach dem Stichtag (01. Februar 2014) Lieferanten, Großhändler, Sozialversicherung, Finanzamt etc. bezahlt werden müssen, ist eine reibungslose Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA erforderlich. Wie Malerblog.net bereits berichtete, beinhaltet das neue SEPA-Verfahren umfassende Änderungen gegenüber der bisherigen Verfahrensweise. Dies führt zwangsläufig auch zu umfassenden Änderungen der bislang von den Unternehmen verwendeten Softwarelösungen. Dies kann die Unternehmenssoftware, Finanzbuchhaltungssoftware, Lohnsoftware etc. betreffen. Um einen gleitenden Übergang auf das SEPA-Verfahren sicherzustellen, sollte jeder prüfen, ob seine Software SEPA-fit ist.
- Kann die Software die neuen Bankdaten IBAN und BIC in den Stammdaten (Firma, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter) verarbeiten?
- Übergibt die Zahlungsschnittstelle die Daten im neuen SEPA-Datenformat XML? – Falls Forderungen im Lastschriftverfahren eingezogen werden sollen: Unterstützt die Software die Verwaltung der neuen Pflichtangaben wie Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz?
- Wer vorausgefüllte Überweisungsträger als Anlage zur Rechnung versendet: Unterstützt die Software die Ausgabe auf die neuen Überweisungsvordrucke?