Es sind noch 140 Tage bis zur Einführung des neuen SEPA-Zahlungsverkehrs. IBAN und BIC bestimmen dann statt Kontonummer und Bankleitzahl den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Einer aktuellen Studie der ibi research an der Universität Regensburg zufolge herrscht bei der Umstellung auf das neue Verfahren in Deutschland eine regelrechte SEPA-Flaute, wenn nicht sogar eine massive Anti-SEPA-Stimmung. Wie die Umfrage ergab, nutzen derzeit nämlich nur rund ein Drittel der Unternehmen Überweisungen im SEPA-Format. Rund 30 Prozent planen sogar erst eine Umstellung zum 01. Februar 2014, dem letztmöglichen Umstellungszeitpunkt.
Wichtig! SEPA ab 01. Februar 2014. Der Countdown läuft…
42 Prozent der Befragten sehen durch das SEPA-Verfahren keinen Vorteil für ihr Unternehmen. Dies erklärt vermutlich auch die zögerliche Umsetzung. Über europäische Entwicklungen wie auch das SEPA-Verfahren kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Die Ausgestaltung des SEPA-Verfahrens erscheint in Teilen wie beispielsweise beim Lastschriftverfahren unnötig kompliziert. Es wundert daher nicht, daß viele Unternehmen von einer frühzeitigen Umsetzung absehen und in eine Art „Wartestellung“ gehen. Aber Achtung. Eins steht fest: Es gibt keinen Plan-B. Bis zum 01. Februar 2014 müssen alle Unternehmen auf das SEPA-Verfahren umgestellt haben.
SEPA, IBAN, BIC und Co. – Was heißt das eigentlich?
Zum 01. Februar 2014 wird der einheitliche Euro-Zahlungsraum namens SEPA (Single Euro Payments Area) Wirklichkeit. Bestanden bislang noch Unterschiede in den bargeldlosen Zahlungssystemen der einzelnen europäischen Länder, so werden zum Stichtag die nationalen Zahlungssysteme abgeschaltet. Europa wächst weiter zusammen. Ab diesem Zeitpunkt ist der bargeldlose Zahlungsverkehr europaweit einheitlich geregelt.
Für Deutschland heißt das: Die IBAN (International Bank Account Number), die bisher nur für Auslandszahlungen benötigt wurde, ersetzt jetzt auch im nationalen Zahlungsverkehr Kontonummer und Bankleitzahl. Die IBAN Nummer ist europaweit gleich aufgebaut. Der Ländercode (z.B. DE) ist vorangestellt, gefolgt von einer Prüfziffer sowie der bisherigen individuellen Kontodetails, in Deutschland sind das Bankleitzahl und Kontonummer. Eine lange Zahlenreihe, die man sich künftig merken muß. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. In den einzelnen Ländern kann die IBAN-Nummer jedoch unterschiedlich lang sein. Der BIC (Business Identifier Code) wird neben der IBAN weiterhin bei Auslandszahlungen benötigt, allerdings nur bis zum 01. Februar 2016. Nach diesem Zeitpunkt wird auch hier die IBAN ausreichen.
Für Privatleute gelten Erleichterungen. Sie können in einer Übergangszeit von zwei Jahren bei inländischen Überweisungen noch wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Banken und Sparkassen halten Konvertierungsprogramme vor und übernehmen in diesem Fall die Umrechnung in IBAN und BIC. Es ist davon auszugehen, daß insbesondere ältere Menschen zu Beginn hiervon Gebrauch machen werden.
Keine Übergangsfristen für Unternehmen!
Für Unternehmen gibt es keine Übergangsfristen. Spätestens ab dem 01. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften als SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften bei den Banken und Sparkassen eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt akzeptieren die Banken auch keine Datenträger mehr. Auch alte Datenformate wie das bislang in Deutschland genutzte DTAUS-Format haben ausgedient und werden durch das neue SEPA-Datenformat ersetzt.
Handwerksbetriebe haben daher zwei Herausforderungen zu meistern: Zum einen muß das Unternehmen selbst für das neue Verfahren fit gemacht werden und zum anderen muß es dafür sorgen, daß seine Kunden alle erforderlichen Informationen zu Hand haben, um den in Rechnung gestellten Zahlbetrag schnell und bequem überweisen zu können, egal welches Zahlverfahren sie nutzen.
TIP 1:
Unabhängig davon, wann das eigene Unternehmen auf den SEPA-Zahlungsverkehr umsteigt, sollte auf den Rechnungen bereits frühzeitig IBAN und BIC ausgewiesen werden. Aber auch Kontonummer und Bankleitzahl sollten weiterhin ergänzend zumindest für eine Übergangszeit benannt sein. Das erleichtert den Kunden eine schnelle Überweisung, und zwar egal welches Zahlverfahren sie nutzen.
TIP 2:
Viele Maler- und Stuckateurbetriebe legen ihren Rechnungen vorausgefüllte Überweisungsträger bei. Hier sollte gut überlegt werden, ab welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, SEPA-Überweisungsträger zu nutzen. Wer Kunden im Ausland hat, sollte zudem beachten, daß bei vorausgefüllten Überweisungsträgern die Vorgabe des „DE“-Ländercodes sowie einer 22-stelligen IBAN nicht immer sinnvoll ist.
Malerblog.net wird mit weiteren Beiträgen über das neue SEPA-Verfahren und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf für Maler- und Stuckateurbetriebe berichten.
Nächste Woche lesen Sie auf malerblog.net: Lastschriften mit SEPA.