Wer glaubt, bei SEPA handele es sich nur um eine Änderung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC, der irrt! SEPA ist weit mehr. Um den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen wurde das gesamte deutsche Lastschriftverfahren geändert.
Viele Malerbetriebe haben ihrem Großhändler, ihrer Innung, ihrer Handwerkskammer, ihrer Telefongesellschaft, ihrem Stromanbieter, ihrem Vermieter, Steuerberater usw. eine Einzugsermächtigung erteilt. Für sie stellt sich nun die Frage:
Was passiert mit erteilten Einzugsermächtigungen?
Schriftliche Einzugsermächtigungen werden durch die SEPA-Basislastschrift ersetzt. Es bedarf hier keines neuen Mandats. Der Zahlungspflichtige erhält lediglich eine Ankündigung über den Verfahrenswechsel. Im Rahmen dessen werden ihm auch ergänzend zum bestehenden Mandat die weiteren relevanten Daten wie Gläubiger-Identifikationsnummer sowie Mandatsreferenz mitgeteilt. Diese Informationen erhält er nicht zwingend in Papierform per Post oder Telefax, sondern können ihm als Zahlungspflichtigen auch über die Verwendungszweckfelder des Kontoauszugs zur Kenntnis gegeben werden.
Nur vereinzelt dürften Malerbetriebe ihrem Geschäftspartner einen Abbuchungsauftrag erteilt haben. Das bisherige Abbuchungsverfahren wird jetzt durch die SEPA-Firmenlastschrift ersetzt. Eine SEPA-Firmenlastschrift kann nur zwischen Unternehmen abgeschlossen werden. Sie ist bei Verbrauchern nicht zulässig. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung müssen für bestehende Abbuchungsaufträge auch neue Mandate erteilt werden. Ähnlich wie beim bisherigen Abbuchungsverfahren muß bei der Firmenlastschrift der Zahlungspflichtige eine Kopie des Mandats bei seiner Hausbank hinterlegen.
Wer selbst Lastschriften einreichen will, hat viel zu beachten:
Bei Malerbetrieben ist es in der Regel nicht üblich, Rechnungsbeträge bei den Kunden per Lastschrift einzuziehen. Wer jedoch das Lastschriftverfahren bereits nutzt oder künftig nutzen möchte, muß sich als Gläubigerfirma und Lastschrifteinreicher umfassender mit der Thematik des neuen Lastschriftverfahrens auseinandersetzen. Denn hier gilt es bei der Umstellung auf SEPA-Lastschriften einiges zu bedenken. Im Folgenden haben wir ein paar Fakten kurz zusammengetragen, die dringend beachtet und zeitnah erledigt werden sollten:
Zunächst ist zu beachten, daß beim SEPA-Verfahren Lastschriften nur noch elektronisch an die Bank übermittelt werden können. Unter SEPA wird es keine Lastschriftformulare mehr geben. Auch Datenträger werden nicht mehr akzeptiert. Aber auch wer bisher schon die Datensätze elektronisch übermittelt hat, muß beachten, daß es ein neues SEPA-Format geben wird, welches das alte DTAUS-Format ersetzt.
Jeder Lastschrifteinreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann nur online über die Internetseite der Deutschen Bundesbank unter glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden.
Zudem muß der Lastschrifteinreicher mit seiner Hausbank eine Inkassovereinbarung abschließen.
Jedes SEPA-Mandat benötigt auch eine sog. Mandatsreferenz. Sie dient zur Identifizierung und Zuordnung des Zahlvorgangs und wird von der Gläubigerfirma vergeben. Da es keine Vorgaben zur Gestaltung der Mandatsreferenz gibt, bleibt es dem Gläubiger überlassen, nach welchen Kriterien er die Mandatsreferenz (z.B. Kundennummer, Vertragsnummer) vergibt. Die Kriterien hierfür sollten frühzeitig festgelegt und ggf. organisatorische Maßnahmen in die Wege geleitet werden.
Ab 01. Februar 2014 dürfen nur noch SEPA-Mandate eingeholt werden. Dementsprechend sollte frühzeitig das Mandatsformular angepaßt werden. Mustertexte werden von Banken und Sparkassen zur Verfügung gestellt.
Malerbetriebe, die das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen wollen, sollten sich frühzeitig wegen der Umstellung auf SEPA mit ihrem persönlichen Kundenberater der Hausbank in Verbindung setzen.
Farben-Fachmärkte: EC-Kartenzahlung weiterhin möglich
Farben-Fachmärkte bieten ihren Kunden vielfach das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) als Zahlungsmöglichkeit, d.h. der Kunde zahlt mit EC-Karte und Unterschrift.
Da sich dieses Verfahren in Deutschland bewährt hat und im Einzelhandel weit verbreitet ist, darf es bis 01. Februar 2016 unverändert weiter genutzt werden.
Lesen Sie auch den bereits auf malerblog.net erschienen Beitrag zur SEPA-Umstellung: Wichtig! SEPA ab 01. Februar 2014. Der Countdown läuft…