Man könnte lachen, wäre die Lage nicht so ernst. Deutschland tut sich schwer mit der Digitalisierung. Nicht zuletzt der Staat hat offensichtlich ein großes Problem damit, digitale Projekte planmäßig umzusetzen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist dafür ein aktuelles und gutes Beispiel. Nicht nur das ganz oben auf der Agenda stehende eRezept, sondern auch die für Arbeitgeber interessante Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, kommen nur schleppend voran.
Arbeitgeber werden noch etwas länger als ursprünglich geplant einen „gelben Zettel“ von ihren kranken Mitarbeitern ausgehändigt bekommen. Zwar tauschen im Rahmen einer Pilotphase Arztpraxen und Krankenkassen mittlerweile bereits Arbeitsunfähigkeitsdaten auf elektronischem Weg aus, aber offensichtlich erfolgt dies noch nicht flächendeckend und zufriedenstellend. Denn die Pilotphase wurde jetzt bis Ende des Jahres verlängert. Dadurch fällt aber auch nicht wie geplant zum 1. Juli 2022 der „gelbe Zettel“ im Arbeitsverhältnis weg. Nach dem jetzigen Zeitplan soll die eAU beim Arbeitgeber erst zum 1. Januar 2023 starten. Sollte dieser Zeitplan nicht nur vorübergehend sein, sondern tatsächlich Bestand haben und planmäßig umgesetzt werden, dann dürften Papierbescheinigungen ab dem nächsten Jahr der Vergangenheit angehören. Zwar hätten sich Arbeitnehmer immer noch wie bisher bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden, die Arbeitsunfähigkeitsdaten müssten Arbeitgeber aber dann über ihre Lohnsoftware bei der zuständigen Krankenkasse abfragen.
In Deutschland werden jährlich etwa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes ärztlich festgestellt und bescheinigt.