Es sind nur noch wenige Tage bis die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, im zwischenunternehmerischen Bereich Pflicht wird. Das ist Fakt. Fakt ist aber auch, dass die ab 1.1.2025 geltende Empfangspflicht leichter umzusetzen ist als gedacht und dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, ab 1.1.2025 E-Rechnungen auszustellen und zu versenden. Für die Erstellung und Übersendung von E-Rechnungen hat der Gesetzgeber großzügige Übergangsregelungen für die nächsten drei Jahre erlassen. Panik ist also völlig fehl am Platz.
Keine Panik! Kein Schnellschuss zum Jahresende
Kurz vor dem Jahresende werden hier und da von Dienstleistern gezielt Fehlinformationen verbreitet, um Kleinbetriebe, die das Thema E-Rechnung noch nicht auf dem Schirm hatten, zu Investitionen zu bewegen, die überhaupt nicht erforderlich sind.
Verunsicherung wird derzeit vor allem durch die ab 1.1.2025 bestehende Empfangspflicht geschürt. Doch um es gleich vorwegzusagen: Um der Empfangspflicht zu genügen, ist nichts weiter erforderlich als ein geschäftliches E-Mail-Postfach.
Das sagt die Finanzverwaltung zur Empfangspflicht
Das stellt auch die Finanzverwaltung in dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 unter Randziffer 36 explizit klar: „Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesondertes E-Mail-Postfach nur für den Empfang von E-Rechnungen handelt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere zulässige Übermittlungswege vereinbaren.“
Jeder Betrieb, der also über ein geschäftliches Mail-Postfach verfügt, ist empfangsbereit und kann E-Rechnungen im geforderten ZUGFeRD- oder XRechnungsformat empfangen. Wer das weiß, wird zum Jahresende keinen Schnellschuss riskieren! Und wer sich bis jetzt mit dem Thema E-Rechnung noch nicht auseinandergesetzt hat, darf dies in aller Ruhe im neuen Jahr erledigen.
Mit Maler-Software E-Rechnungen direkt weiterverarbeiten
So weit so gut. Ein erfolgreicher Unternehmer denkt jedoch weiter, denn auch wenn mit einem Mail-Postfach der Empfangspflicht genüge getan wird, hat dies nichts mit effizienter Rechnungsbearbeitung zu tun. Da aber weder Gesetzgeber noch Finanzverwaltung den Unternehmer zu betriebswirtschaftlich, effizientem Handeln zwingen können, ist jeder Betriebsinhaber seines eigenen Glückes Schmied. Und genau hier wird sich bei Malerbetrieben künftig die Spreu vom Weizen trennen.
Betriebswirtschaftlich effiziente Weiterverarbeitung heißt bei der Rechnungseingangsbearbeitung ganz konkret, keinen Medienbruch zuzulassen und elektronische Lieferantenrechnungen automatisiert in der betriebswirtschaftlichen Branchensoftware zu verarbeiten. Die Branchensoftware ist als betriebswirtschaftliche Unternehmenssoftware Dreh- und Angelpunkt allen kaufmännischen Handelns. Hier laufen die Fäden und damit auch alle Rechnungsbelege zusammen, hier werden Zahlungen angewiesen und ein transparentes Lieferantenmanagement erfolgreich in die Tat umgesetzt. Auch das Steuerbüro erhält aus der Branchensoftware (und nur aus dieser!) via elektronischer Schnittstelle die digitalen Eingangsbelege. Diese Vorgehensweise garantiert einen effizienten und aus betriebswirtschaftlicher Sicht erfolgreichen Datenfluss.
Maler-Webinar „Die E-Rechnung ab 2025“
Anwender der betriebswirtschaftlichen Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM erfahren in dem Webinar „Die E-Rechnung ab 2025“ alles rund um die E-Rechnung, die Empfangs- und Versandpflicht. Die Teilnehmer erfahren auch wie mit C.A.T.S.-WARICUM elektronische Eingangsrechnungen optimal verarbeitet werden und der Datenfluss bis ins Steuerbüro garantiert ist. Auch das Erstellen und Versenden von elektronischen Ausgangsrechnungen wird praxisnah durchgespielt.
Die Teilnahme an diesem Webinar hilft Geschäftsführern, Führungskräften sowie Bürokaufleuten von Maler- und Stuckateurbetrieben, sich optimal vorzubereiten und die elektronische Rechnung ohne unnötige Komplikationen in ihre Abläufe zu integrieren – und das alles, ganz ohne Zeitdruck!
Zur Anmeldung und für weitere Informationen klicken Sie hier: Webinar „Die E-Rechnung ab 2025“