Das neue Jahr steht vor der Tür. Und wie jedes Jahr, wird es auch in 2016 wieder einige Neuerungen geben, die man als Unternehmer im Maler- und Stuckateurhandwerk kennen sollte.
Die Post erhöht das Brief-Porto.
Ein Jahr ist gerade vergangen und abermals erhöht die Post ihr Briefporto. So verteuert sich der Standardbrief um 8 Cent von 62 auf 70 Cent. Das Porto für den Maxibrief erhöht sich um 20 Cent von 2.40 Euro auf 2,60 Euro, ein Einschreiben gar um 35 Cent von 2,15 Euro auf 2,50 Euro. Allerdings soll es in den nächsten drei Jahren keine neuen Portoerhöhungen geben. Detail-Infos gibt’s auf den Seiten der Deutschen Post.
IBAN statt Kontonummer bei Privatpersonen Pflicht
Was seit 1. August 2014 für Unternehmen gilt, wird jetzt auch für Privatpersonen Pflicht. Privatleute müssen sich ab 1. Februar 2016 endgültig von Kontonummer und Bankleitzahl verabschieden. Zu diesem Zeitpunkt laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung aus. Maler- und Stuckateurunternehmer, die noch „alte“ Überweisungsträger mit Kontonummer und Bankleitzahl an ihre Privatkunden ausgegeben haben, sollten dies ab dem neuen Jahr unterlassen. Auch von den Briefbögen sollte der Doppelausweis von Kontonummer/Bankleitzahl und IBAN/BIC unterbleiben und nur noch letztere ausgegeben werden. Die 22-stellige IBAN sollte zudem immer in Viererblöcken auf dem Geschäftspapier ausgegeben werden, zum Beispiel: IBAN DE36 5335 0000 0012 3456 78. Das erhöht die Lesbarkeit und lässt sich daher wesentlich einfacher auf das Überweisungsformular oder in das Online-Banking-System übertragen. Mobile Malerkunden freuen sich über den Girocode-Ausweis auf der Rechnung. Dieser erspart ihnen das lästige Abtippen von IBAN, Rechnungsbetrag, Verwendungszweck und so weiter.
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Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage wird ab 1.1.2016 von 0,15 auf 0,12 Prozent gesenkt. Der Umlagesatz lag seit drei Jahren bei 0,15 Prozent und wird monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Der Umlagesatz wird per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt und immer an den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Krankschreibung von Arbeitnehmern
Ab 1.1.2016 wird es für Krankschreibungen von Arbeitnehmern nur noch ein Formular beim Arzt geben. Während es bisher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber und nach 6-wöchiger Krankheit für das Krankengeld einen „Auszahlschein“ für die Krankenkasse gab, gibt es künftig nur noch eine AU-Bescheinigung. Dadurch sollte es dem Arzt ein Leichtes sein, auch während des Krankengeldbezugs einen Durchschlag der AU-Bescheinigung zur Weiterleitung an den Arbeitgeber auszuhändigen, sodass dieser weiterhin über den Krankenstand des Mitarbeiters informiert ist. Hier kam es in der Vergangenheit immer mal wieder zu Unstimmigkeiten.
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EnEV ab 2016: höhere energetische Anforderungen für Neubauten
Für Neubauten gibt es ab 1. Januar 2016 strengere Energiespar-Vorgaben. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt einen um 25 Prozent niedrigeren Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen als bisher, das heißt hier dürfen künftig nur noch drei Viertel der Energiemenge verbraucht werden. Zudem schreibt die EnEV 2014 vor, dass ab 1. Januar 2016 auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten um 20 Prozent verbessert wird. Diese beiden Verschärfungen gelten für alle Neubauten, für die ein Bauantrag oder eine Bauanzeige ab dem 1.1.2016 eingereicht wird oder falls für diese weder Bauantrag noch -anzeige erforderlich ist, mit dem Bau ab 1.1.2016 begonnen wird.
Krankenkassenbeitrag- Zusatzbeitrag
Wer gesetzlich versichert, muss 2016 höhere Beiträge zahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 1,1 Prozent. Er ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Gesamtbeitrag erhöht sich damit im Schnitt auf 15,7 Prozent. Zu beachten ist, dass dies nur Durchschnittswerte darstellen. Der Zusatzbeitrag fällt von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich hoch aus, da er kassenindividuell festgesetzt wird. Beispielsweise erhöht die IKK Classic ihren Zusatzbeitrag um 0,6 Prozent auf 1,4 Prozent, die Techniker Krankenkassen um 0,2 Prozent auf 1 Prozent. Eine Übersicht der Beiträge aller gesetzlichen Krankenkassen findet sich auf dem Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de. Durch die Erhöhung, über die der gesetzlich Versicherte seitens seiner Krankenkasse informiert werden muss, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Hierdurch besteht die Möglichkeit, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln.
Es sind bereits die ersten Polit-Stimmen zu vernehmen, die auch die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen wollen. Deren Kassenbeitrag ist aber „eingefroren“ – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Bleibt abzuwarten wie lange sich die Politik noch an ihre Zusagen hält.
Kurzarbeitergeld
Ab 2016 kann das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit bis zu 12 Monate gewährt werden (bisher 6 Monate). Hierdurch sollen konjunkturelle Schwankungen aufgefangen werden.
Für die Sonderformen des Kurzarbeitergeldes wie Saison-Kurzarbeitergeld in der Baubranche während der winterlichen Schlechtwetterzeit ändert sich nichts.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialabgabe bleibt weiterhin stabil bei 5,2 Prozent.
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