Jeder kennt die ärztliche Bescheinigung, mit der der Arzt die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers attestiert. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird landläufig auch gerne als „gelber Schein“ oder kurz und knapp als „AUB“ bezeichnet. Immer wieder kommt es aber zu Problemen mit dem nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Wie so oft in Deutschland gilt auch hier: Zu viele Formulare, zu viel Bürokratie, zu viele Probleme. Leidtragender in den Mühlen der Bürokratie ist der Arbeitnehmer als Patient. Durch die modifizierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll sich das jetzt ändern.
Ärztliche Doppelarbeit zu Lasten von Patient und Arbeitgeber
Bisher stellten Ärzte während des Zeitraums der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber und der Krankenkasse aus. Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungsanspruchs erhält der Arbeitnehmer Krankengeld und so wird dann in der Regel nur noch ein „Auszahlungsschein“ für die Krankenkasse erstellt. Aber auch in der Zeit des Krankengeldbezugs muss der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber weiterhin seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Damit der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nachkommen kann, stellen viele Ärzte neben Auszahlschein für die Krankenkasse weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber aus. Andere wiederum übergeben dem Patienten als Nachweis für seinen Arbeitgeber eine in Teilen geschwärzte Kopie des Auszahlungsscheins. Auch die Auszahlungsscheine stehen seit längerem in der Kritik, da sie kassenindividuell ausgestaltet sind und verspätet eingesandt oder ausgefüllt oft zu Problemen beim Krankengeldbezug führen. Jetzt wird das Verfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut.
Aus zwei wird eins: die modifizierte AU-Bescheinigung
Ab 1. Januar 2016 gibt es für Krankschreibungen nur noch ein Formular, nämlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der bisherige „Auszahlungsschein“ für das Krankengeld wird in den „gelben Schein“ integriert. Damit wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, also auch nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die neue, modifizierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird künftig vier statt drei Blätter enthalten. Neben dem Arzt, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber erhält auch der Patient einen Durchschlag. Ärzte, Patienten und Arbeitgeber dürften diesen längst überfälligen Schritt begrüßen.
Die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann auf der Website der AOK bereits eingesehen werden.
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