
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erweitert ihr Förderprogramm für den Arbeitsschutz. Zum 1. Juli 2026 werden neue Arbeitsschutzprämien eingeführt, gleichzeitig vereinfacht die BG BAU die Förderbedingungen. Zugleich laufen mehrere bisherige Prämien zum 30. Juni 2026 aus. Für bereits geplante Investitionen gelten jedoch Übergangsregelungen.
Neue Förderungen für Drohnen und Absturzsicherungen
Neu in den Förderkatalog aufgenommen werden Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Nach Angaben der BG BAU können Drohnen insbesondere bei Kontroll- und Reinigungsarbeiten an Dächern und Fassaden, in Schächten oder belasteten Bereichen dazu beitragen, Gefährdungen für Beschäftigte zu reduzieren. Gefördert werden künftig sowohl die Anschaffung der Technik als auch der Erwerb eines Drohnen-Führerscheins und die Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und kann bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb betragen.
Auch bei Absturz- und Durchsturzsicherungen setzt die BG BAU neue Schwerpunkte. Gefördert werden technische Schutzsysteme für Schalungsarbeiten sowie für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen. Im Rahmen der beitragsabhängigen Förderung werden 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.000 Euro, erstattet. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung sind Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro möglich.
Vereinfachte Förderung und Fristen für auslaufende Prämien
Parallel dazu wird das Prämienverfahren vereinfacht. Künftig gibt es statt fünf nur noch vier Förderstufen. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich weiterhin nach dem Mitgliedsbeitrag und reicht von 250 Euro in Stufe A (100 bis 1.000 Euro Mitgliedsbeitrag) bis zu 20.000 Euro in Stufe D (ab 100.001 Euro Mitgliedsbeitrag). Nach Angaben der BG BAU sollen dadurch mehr Unternehmen von höheren Fördermöglichkeiten profitieren.
Betriebe sollten zugleich die Fristen für auslaufende Prämien im Blick behalten. Zum 30. Juni 2026 werden unter anderem Förderungen für Defibrillatoren, Dieselpartikelfilter, Elektro-Fugenschneider, akkubetriebene Glätter, Staubschutztüren in faltbarer Ausführung sowie verschiedene Systeme zur Staubminderung und Maschinensicherheit eingestellt. Wer entsprechende Produkte noch vor dem Stichtag erwirbt, kann den Förderantrag im Rahmen einer Übergangsregelung bis zu einem Jahr nach dem Kaufdatum stellen.
Die BG BAU bietet weiterhin sowohl beitragsabhängige als auch beitragsunabhängige Förderungen an. Ziel bleibt es, Investitionen in sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in den Mitgliedsbetrieben finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen zum Prämienverfahren stellt die BG BAU auf ihrer Website bereit (externer Link): BG Bau Arbeitsschutzprämien
Quelle: BG Bau

